BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 121

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über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und dem Sitz ihrer Büros in Wien.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

16.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

16.07.08

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Falls jemand zusieht beim Live-Stream: Werte Zuseher! Im Rahmen dieser Debatte behandeln wir ja insgesamt fünf Tages­ordnungspunkte, und der erste dieser fünf Tagesordnungspunkte wiegt am schwers­ten, zumindest in finanzieller Hinsicht, geht es doch dabei um einen Betrag von immerhin zirka 731 Millionen €, den Österreich zu diesem 11. sogenannten EEF, der insgesamt mit 30,5 Milliarden € bis 2020 dotiert ist, beizutragen hat – das Ganze, wohlgemerkt, außerhalb des EU-Budgets.

Zugute sollen diese nicht unerheblichen finanziellen Mittel 79 Staaten aus Afrika, aus der Karibik und aus dem pazifischen Raum kommen – deswegen heißt das abgekürzt dann „AKP-Staaten“. Darunter befinden sich sehr unterschiedliche Staaten wie bei­spielsweise Kongo, Kenia, Ghana, Nigeria, aber auch die Bahamas, die Seychellen oder Mauritius. Ziel ist unter anderem die Armutsbekämpfung in diesen Ländern, sind Beiträge zu Frieden, Sicherheit und Förderung eines stabilen demokratischen Umfelds. Das sind ja grundsätzlich Ziele, die zu befürworten und nicht von der Hand zu weisen sind.

 


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