BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 13

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Aus meiner Sicht ist es ganz entscheidend, klar zu sagen, die österreichische Gesund­heitspolitik lädt jede Frau ein. Ich sage es bewusst noch einmal: Jede Frau zwischen dem 45. und 70. Lebensjahr kann am Mammographie-Screening teilnehmen. Das ist mir wichtig.

Mit dieser Einladungspolitik bekommen nicht nur Frauen, die ein – ich sage jetzt – bes­seres Gesundheitsbewusstsein haben, die Information, sondern es wird tatsächlich jede Frau, die in Österreich sozialversichert ist, eingeladen. Dadurch erwarte ich mir mehr Information.

Wir haben mit unserer Kampagne „früh erkennen“ ganz bewusst Informationen an die Frauen weitergegeben, und, meine sehr verehrten Damen und Herren des österreichi­schen Bundesrates, ich lade auch Sie ein, bei Ihren Veranstaltungen darauf hinzuwei­sen, dass es Wunsch der Gesundheitspolitik ist, dass jede Frau zwischen 45 und 70 an diesem Programm teilnimmt. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

 


Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann.

 


Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, dieses Vorsorgeuntersuchungsprogramm ist zweifelsohne ein ganz wichtiges für uns Frauen, ich darf aber noch einmal auf den Einladungskreis zurückkommen. Für Frauen im Alter von 45 bis 69 erfolgt die Einladung automatisch, im Alter von 40 bis 44 und über 70 kann man eine Einladung anfordern. Es wird hier auch sehr betont, dass die Unter­suchung für gesunde Frauen vorgesehen ist, deshalb muss ich schon festhalten, dass man als Frau unter 40 leider nur zur diagnostischen Mammographie gehen darf.

Daher meine Frage an Sie: Warum ist es für Frauen unter 40 nur bei einem konkreten Verdacht möglich, zur Mammographie zu gehen? Auch dann kann es schon zu spät sein. Auch wenn die Fallzahl nicht so hoch ist, so kommt Brustkrebs auch bei Frauen unter 40 vor. Warum ist diese Altersgruppe nach wie vor von diesem Vorsorgepro­gramm ausgenommen?

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, das ist ei­ne medizinische Frage. Jede Intervention in den Körper ist auch eine Belastung. Es geht darum – sagen die Ärzte – abzuschätzen, wann eine Intervention in den Körper Sinn macht. Es macht ja auch keinen Sinn – selbstverständlich, sagt jeder –, solange man nicht krank ist, einen Stent zu setzen oder sonstige Leistungen der Medizin in An­spruch zu nehmen. Medizin und Wissenschaft sagen, in diesem Zeitfenster ist ein Nut­zen für die Frau gegeben. Wir richten uns an die gesunde Frau, und für die gesunde Frau außerhalb der Zielgruppe macht ein Screening-Programm keinen Sinn, ist es nicht angebracht, das zu machen.

Viel wichtiger ist es, dass die Frauen, die jünger als 45 Jahre sind, ärztliche Beratung haben. Es braucht einen Arzt/eine Ärztin, der/die darauf reagiert, und dieser Arzt/diese Ärztin kann natürlich, wenn das notwendig ist, auch jüngere Frauen zur Mam­mographie überweisen. Das ist erlaubt, das ist sogar angezeigt, aber das braucht me­dizinischen Sachverstand. Es kann nicht sein, dass man einfach mit der e-card zum Arzt geht und diese Leistung einfordert. Man lässt sich auch den Blinddarm nicht ope­rieren, nur weil er sich möglicherweise einmal entzünden kann. Das sage ich bewusst so einfach.

Die Ärztinnen und Ärzte sagen, auch international: Screening-Programme für 50- bis 70-Jährige. Für Österreich haben wir gemeinsam mit den Experten gesagt, wir setzen diese Grenze auf 45 Jahre herab, das ist vertretbar, und darüber hinaus nur auf ärztli­ches Anraten beziehungsweise nach ärztlicher Überweisung.

 


Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Jenewein.

 


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