BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 15

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Aber konkret: Mit welchen Indikationen können Frauen laut dem letzten Punkt auf der Indikationenliste für kurative Mammographie – besondere medizinische Indikationen im Einzelfall – eine kurative Mammographie auf Kassenkosten in Anspruch nehmen?

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich bin sehr vorsichtig, wenn es in der Medizin um Mode geht, dann werden meistens die Interessen der Patienten nicht sehr ernst genommen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, medizinische Fragen mit Ärztinnen und Ärzten abzuklären, und das ist auch möglich. Jede Frau kann und soll – ich teile das – ärztliche Beratung gerade mit Gynäkologinnen/Gynäkologen in An­spruch nehmen. Das ist erlaubt. Was wir neu geschaffen haben, ist: Wir stärken die Patientinnen und Patienten. Diese Zielgruppe kann mit der e-card zur Mammographie gehen, sie ist freigeschaltet, diese Leistung kann in Anspruch genommen werden. Das ist eine wichtige Funktion für die gesunde Frau. Für die Frau, die bereits ein Krank­heitsbild aufweist, ist eine ärztliche Überweisung angezeigt und auch sinnvoll.

Diese Indikationenliste haben Expertinnen und Experten erstellt. Wichtig, in Schlagwor­ten, ist: Erstens: Wenn bereits ein Befund eines Arztes vorliegt, können natürlich Über­weisungen ausgestellt werden, unabhängig vom Alter oder sonstigen Bedingungen. Zweitens: Wenn eine familiäre Disposition vorliegt, können Überweisungen in unter­schiedliche Einrichtungen erfolgen. Manchmal ist es wichtig, eine besondere Diagnos­tik zu erstellen. Das hat aber ein Arzt oder eine Ärztin zu entscheiden.

In diese Richtung hat man sich geeinigt.

 


Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1844/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Krusche, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

1844/M-BR/2014

„Warum werden seit Juli 2013 PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen bei praktischen Ärzten und Internisten mit der Folge nicht mehr honoriert, dass Patienten zum Beispiel in der Steiermark bis zu sechs Monate auf einen Termin beim Urologen warten müssen?“

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat! Wenn es um PSA-Tests geht, sagen Expertinnen und Experten der Medizin, dass das eine – ich sage jetzt – wichtige Diagnostik ist, die von Urologen durchgeführt werden soll. Wir ha­ben Fehlentwicklungen in Österreich gehabt, die wahrscheinlich vielen Personen auch zum Nachteil gereicht haben, nämlich dass die Aussagekraft von PSA-Tests deutlich überschätzt worden ist, auch von Ärztinnen und Ärzten. Es hat auch Maßnahmen ge­geben, die, wie wir im Ministerium dazu sagen, als Jahrmarktmedizin bezeichnet wer­den können. Man hat sehr oft Tests in unterschiedlicher Qualität gemacht, und dann haben Versorgungsprozesse stattgefunden, die nicht immer im Interesse der Patienten gelegen sind.

Die Krankenkassen und die Ärztekammer legen fest und beschließen, was an Leis­tungen erbracht werden soll und wo eine fachärztliche Beurkundung oder Beurteilung notwendig ist. Die Ärztekammer – das sollten eigentlich die Experten sein, die sich gut auskennen –, die Ärztekammer sagt gemeinsam mit der Sozialversicherung, für die Steiermark macht das in diesem Ausmaß Sinn, das ist für die Qualität dieser Untersu-


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