BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 23

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denen neben dem Arzt auch andere Berufsgruppen eine besondere Rolle spielen, zum Beispiel die Pflegeberufe.

Mir geht es darum, dass wir im Rahmen der Primärversorgung Netzwerke bilden kön­nen, mit welchen die Versorgung von Patientinnen und Patienten im gesamten Be­handlungsprozess durchgeführt werden kann. Und darin besteht der Unterschied zwi­schen der Art und Weise, wie Sie die Frage begründen, und dem, was ich meine.

Wir haben bisher immer im Sinne von Institutionen gedacht, etwa: Was will die Insti­tution Hausarzt? Und die Patienten mussten sich dem unterordnen. Ich möchte jetzt, dass gerade bei Versorgungsprozessen von chronischen Erkrankungen die Bedürfnis­se der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen. Und dann muss man sich die Frage stellen: Wer kann das leisten?

In diesem Zusammenhang werden die Hausärzte beziehungswiese Allgemeinmedizi­ner, wie sie heißen, eine ganz besondere Rolle spielen. Es wird ganz entscheidend sein, wie man vor Ort ein Netzwerk organisiert, in dem die Patientinnen und Patienten gut aufgehoben sind. Dabei wird die Pflege eine besondere Rolle spielen. Es kann aber auch sein, dass man in diesem Prozess DiätologInnen einbinden muss, wenn man zum Beispiel Diabetiker behandelt. Das ist wichtig. Auf diese Weise können Haus­ärztinnen und Hausärzte entlastet werden, wenn andere Gruppen diese Aufgaben übernehmen, die dafür möglicherweise auch besser ausgebildet sind. Und das soll und kann dazu führen – und das ist das Ziel –, dass der Behandlungsprozess aus der Pers­pektive der Patientinnen und Patienten entwickelt und geführt wird und nicht aus der Systemlogik einzelner Anbieter von Gesundheitsdiensten.

 


Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Die Ordinationsnachfolge im länd­lichen Raum hängt in kleineren Gemeinden sehr oft auch davon ab, ob eine ärztliche Hausapotheke weitergeführt werden kann.

Meine Frage: Bis wann planen Sie die Abschaffung dieser unsinnigen Vier-Kilometer- beziehungsweise Sechs-Kilometer-Grenze für ärztliche Hausapotheken im Apotheken­gesetz, die sowohl die ärztliche Versorgung als auch die wohnortnahe Medikamenten­versorgung im ländlichen Raum gefährden?

 


Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, mir geht es darum, Maßnahmen in dem Sinn zu setzen, dass das Medikament qualitätsgesichert zur Patientin und zum Patienten gelangt. Für mich haben Hausapotheken in ländlichen Regionen eine wichtige Funktion, und diese wichtige Funktion soll man erkennen und auch ernst nehmen.

Der Gesetzgeber hat Grenzen gesetzt. Diese bewerte ich nicht, sie sind für mich als Bundesminister ernst zu nehmen und auch wahrzunehmen. Ob sie unsinnig sind, muss man gemäß der regionalen Situation beurteilen. Mir geht es darum, mit Expertinnen und Experten und auch mit den Beteiligten Lösungen auszuarbeiten, wie wir in der Region das Medikament qualitätsgesichert zur Patientin und zum Patienten bringen können.

Das eine Modell ist die ärztliche Hausapotheke. Diese hat ihre Funktion, aber es wird weitere Elemente geben müssen, wie zum Beispiel die Vollapotheke. Wobei es dann um die Frage geht: Wie garantiert diese Vollapotheke ihren Service? In diesem Zusam­menhang könnten zum Beispiel auch Zustellmaßnahmen eine Rolle spielen.

All diese Fragen sind in Diskussion, und ich habe schon einige Gruppen eingeladen, das mit mir zu diskutieren, und ich werde mit den Betroffenen in den nächsten Tagen und Wochen eine intensive Diskussion führen.

 


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