man sich ansehen! Das Budget 2014/15 wird genauso halten wie die Pensionsbudgets der Vorjahre. Daher glaube ich, man muss mit diesem Dramatisieren der Situation endlich aufhören! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.31
Präsident Michael Lampel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
12.31
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier und zu Hause am Computer! Ich werde mich sehr eng an das Gesetz halten. Ich bin nämlich heute die Erste, die zum Tagesordnungspunkt 2 und nicht zum Budgetbegleitgesetz sprechen wird, nämlich zu dem Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch das BMVIT genehmigt wird. Wir werden diesem TOP 2 heute hier nicht zustimmen, und zwar aus mehreren Gründen.
In diesem Gesetz wird der Rahmen für die ASFINAG um 40 Prozent erhöht, also um 3,7 Milliarden € auf 13 Milliarden € – wir reden da wirklich von Riesensummen! –, ohne dass hier vorher ein Bauprogramm den Ausschüssen vorgelegen ist. Mittlerweile liegt der zugrunde liegende ÖBB-Rahmenplan für 2014-2019 zwar vor, aber im Nationalrat, wo dieses Gesetz ja schon beschlossen worden ist, auf das wir bekanntermaßen nicht mehr viel Einfluss haben, ist der Beschluss auch ohne vorherige Ausschussberatung durchgejagt worden. (Bundesminister Ostermayer: Nein!)
Wir reden hier, gerade beim ÖBB-Rahmenplan, von einem zweistelligen Milliardenbetrag, also von 23 Milliarden €, und das, obwohl 2014 mittlerweile auch schon wieder fünf Monate alt und das Ministerium auch gleich besetzt ist. Die Umstellung durch Nationalratswahlen, neue Ministerin und so weiter ist da also auch keine Ausrede mehr. Gerade so wichtige Punkte, dass vorher in den Ausschüssen, im Nationalrat der zugrunde liegende Plan nicht zur Verfügung steht, sind einfach Zustände, die aus unserer Sicht total untragbar sind.
Es wird auch die Gesamtdarstellung bis 2068 nicht jahresweise vorgelegt. Die Übersicht lässt aber die langfristigen finanziellen Auswirkungen jetzt schon erkennen. Es werden zum Beispiel in 30 Jahren, also im Jahr 2043, noch immer 614 Millionen € für die bis 2019 getätigten Investitionen abzustottern sein, also für Investitionen, die sich bis dahin teilweise bereits dem Ende ihrer Lebensdauer nähern. Wir reden hier aber nur von Investitionen bis 2019. Der Bau der Großtunnels, die geplant sind, also Brenner-Basis, Koralm und Semmering, geht jedoch weit bis in die 2020er Jahre hinein. Das ist also in diesem Rückzahlungsplan noch gar nicht vorhanden.
Weiters zu der Aussage, aus den Vorhaben ergäben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger: Das stimmt so einfach nicht, denn wenn wirklich jeder Euro für diese Großprojekte zusammengekratzt wird, kommen einfach andere Dinge zu kurz. Ein kleines Beispiel möchte ich hier noch gerne anfügen, nämlich dass ja die Gemeinden gerade auch das Höchstgericht bemühen, weil ihnen durch eine Verordnung des BMVIT hohe Kosten für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen einfach so umgehängt worden sind, die eben hier in diesem Plan sonst keinen Platz mehr gefunden haben.
Ein weiterer Punkt – und das ist von meinen VorrednerInnen auch zum Budgetbegleitgesetz noch gar nicht angesprochen worden – ist Gender Budgeting. Gender Budgeting ist auch in diesem Gesetz kaum umgesetzt. Es sind die Gender-Aussagen in der WFA großteils sehr allgemein, aber es geht trotzdem klar hervor, dass es sich gerade bei diesen Baumaßnahmen, also wenn Geld in Beton, in große Bauprojekte um-
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