wie künftig eine automatische Valorisierung der monatlichen Steuerfreiheit der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge gemäß § 68 (1) Einkommensteuergesetz 1988 sicherstellt.“
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Dieser Antrag wurde von mir eingebracht, und ich ersuche um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.34
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
13.35
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 beinhalten zahlreiche Gesetzesänderungen mit unterschiedlichsten Materien. Die Vollziehung dieser Maßnahmen betrifft nahezu alle Ressortbereiche, wobei auf soziale und wirtschaftliche Ausgewogenheit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Bedacht genommen wurde.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen jedoch nur mit jenen Änderungen befassen, denen ich mich aufgrund meiner beruflichen und politischen Arbeit besonders verbunden fühle. Es sind dies die Veränderungen in den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft. Dazu gehören:
Erstens: die Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes. Es wird ein Amt der Bundesmuseen geschaffen, eine Einrichtung zur einheitlichen Personalverwaltung der den Bundesmuseen zugeteilten Beamten. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der jährlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen inklusive Österreichische Nationalbibliothek vorgesehen.
Zweitens: die Novellierung des Bundestheaterorganisationsgesetzes. Auch hier wird eine Erhöhung der jährlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater festgehalten. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Bundesmuseen und Bundestheater ihrem kulturpolitischen Auftrag nachkommen können.
Drittens: die Novellierung des Studienförderungsgesetzes 1992. Diese wichtige Maßnahme soll die Familiensituation von Studierenden verbessern. Die Förderungsbedingungen für Studierende mit einem Kind oder mehreren Kindern, für Studierende aus kinderreichen Familien und für verheiratete Studierende werden umfassend neu geregelt.
All diese Gesetzesvorhaben dienen kultur- und sozialpolitischen Erfordernissen und sind daher aus meiner Sicht zu begrüßen. Auch die vielen anderen Neuregelungen in diesem umfangreichen Gesetzeswerk sind sinnvoll, weil sie der Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes dienen. Meine Fraktion wird den vorliegenden Novellierungen ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.38
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
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