BundesratStenographisches Protokoll830. Sitzung / Seite 93

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner. – Bitte, Frau Minister.

 


14.43.08

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Las­sen Sie mich auf einige Eckpunkte des Sicherheitspolizeigesetzes eingehen: Warum brauchen wir dieses Sicherheitspolizeigesetz, beziehungsweise was ist die Zielset­zung? Viele meiner Vorredner haben schon die einzelnen Eckpunkte herausgearbeitet. Lassen Sie mich daher auch noch einen ganz kurzen Überblick geben.

Zum Ersten ist es uns natürlich wichtig, noch effektiver gegen rassistisch motiviertes Verhalten bei Großveranstaltungen, bei Fußballveranstaltungen vorzugehen. Selbst­verständlich bin ich davon überzeugt, dass das unser großes gemeinsames Ziel ist, dass das wohl hier unbestritten ist. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie wollen wir dieses Ziel erreichen? Und wenn Sie sich die letzten Jahre vor Augen führen, so haben wir gerade im Bereich der Großveranstaltungen viele, viele Maßnahmen gesetzt: Wir haben die Möglichkeit der Errichtung eines Sicherheitsbereichs. Wir haben die Mög­lichkeit des Wegweiserechtes. Wir haben in den letzten Jahren die Hooligan-Datei neu ins Leben gerufen und eingerichtet. Das heißt, es wurden viele, viele Einzelmaßnah­men gesetzt, die dazu geführt haben, dass die Anzahl der Anzeigen deutlich reduziert werden konnte.

Wir wissen aber natürlich, dass wir uns hier nicht nur auf das Thema Gewalt be­schränken dürfen, sondern den Fokus vor allem auch auf rassistisches Verhalten len­ken müssen. Deswegen auch der Wunsch – und jetzt mit dieser Novelle des SPG die Umsetzung –, dass diese Befugnisse ausgeweitet werden sollen auf rassistische Tat­bestände und auf das Verbotsgesetz. Ich denke hier an das Wegweiserecht, an das Betretungsverbot, an die Meldeauflage oder eben an die Hooligan-Datei – alles wichti­ge Maßnahmen, die wir auch auf diesen Tatbestand ausweiten wollen, weil wir aus der Erfahrung wissen, dass es diesbezüglich einen Handlungsbedarf gibt, und letztendlich rassistische Äußerungen und rassistisches Handeln auch verhindern wollen.

Mit dieser Novelle einher geht auch, dass gerade der ÖFB und die Bundesliga es leichter haben sollen, Stadionverbote aussprechen zu können. Sie wissen, dass das ein wichtiges Instrumentarium ist, dass aber dem ÖFB und der Bundesliga oft die Hän­de gebunden waren, wenn es darum ging, ein Stadionverbot auszusprechen. Mit die­ser Novelle zum SPG soll das letztendlich auch auf fundierter Grundlage erfolgen.

Zum Bundesrat Herbert: Sie wissen ganz genau, Herr Bundesrat, dass wir gerade mit dem Eishockeyverband auch im engen Gespräch sind betreffend all diese Möglichkei­ten. Sie wissen aber auch, dass seitens des Eishockeyverbandes auch gewisse Vo­raussetzungen zu erfüllen sind und dass diesbezüglich die Gespräche äußerst kons­truktiv sind, damit wir dort letztendlich auch diese Möglichkeiten haben. Das ist aber kein Grund dafür, dass Sie dieser Novelle nicht zustimmen, sondern hier gilt auch, dass ein Schritt nach dem anderen gesetzt werden muss.

Als zweites Ziel haben wir uns auch den Schutz kritischer Infrastruktur gesetzt. Warum müssen wir da bei der Novellierung einen Schritt setzen? – Weil es für uns wichtig ist, diese sicherheitspolizeilichen Aufgaben auch im Detail zu definieren. Gerade der Schutz kritischer Infrastruktur ist uns sehr, sehr wichtig, weil eine Störung einer kriti­schen Infrastruktur natürlich auch nachhaltig zum Schaden der Bevölkerung werden kann – deswegen hier auch die Definition und die Ausweitung der sicherheitspolizeilic­hen Aufgaben.

Zum Dritten: die DNA-Untersuchungen – etwas, das bereits angesprochen worden ist und wozu es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt. Sie wissen, dass es hier


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