zu einer verfassungsrechtlichen Konkretisierung kommt, dass es hier zu einer Differenzierung kommt. Und, Herr Bundesrat von den Grünen (in Richtung des Bundesrates Schreuder), Sie wissen auch ganz klar, dass wir alle im Begutachtungsverfahren genannten Kritikpunkte und Bedenken selbstverständlich auch mitbedacht haben und hier die größten Kritikpunkte auch mitberücksichtigt haben. Das heißt, ich kann Sie hier beruhigen. Fakt ist, dass wir diese DNA-Untersuchungen in Zukunft nur bei vorsätzlich gesetzten Delikten machen und natürlich auch bei einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr.
Betreffend die Löschungsverpflichtung ist hier die Regelung im Datenschutzgesetz ganz klar. Somit bedarf es keiner zusätzlichen Regelung. Auch das haben wir in den verschiedensten Ausschüssen im Detail besprochen.
Wir haben alles, was hier an Hinweisen und Kritikpunkten gegeben war, sicherlich berücksichtigt, und Sie können davon ausgehen, dass das eine sehr gute Regelung ist, die auch vonseiten aller Experten geprüft worden ist.
Deswegen sage ich auch jenen, die dieser Novelle zustimmen, im Speziellen natürlich auch dem Koalitionspartner, ein Danke dafür, dass diese SPG-Novelle umfassend diskutiert werden konnte, dass sie jetzt zur Beschlussfassung kommt und letztendlich auch dazu führt, dass wir in Zukunft Kriminalität noch besser bekämpfen können beziehungsweise Kriminalität auch verhindern können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Selbständiger Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (197/A-BR/2014)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.
Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung, des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 verweisen.
Die Tagesordnung ist so weit erschöpft.
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