BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 100

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Das ist schon manchmal – das muss ich jetzt auch sagen – ein Verdacht, der sich bei mir oft äußert in Bezug auf die Politik der Freiheitlichen Partei, dass Sie eigentlich gar nicht wollen, dass sich etwas ändert, weil es Ihnen lieber ist, man kann gegen etwas hetzen. Ich kann mich erinnern, ich war ja lange im Wiener Gemeinderat, als immer darauf gepocht wurde, dass die Migrantinnen und Migranten Deutsch lernen sollen, und immer dann, wenn wir einen Gesetzesvorschlag oder einen Subventionsvorschlag oder was auch immer vorliegen hatten, um die Deutschkenntnisse von Migrantinnen und Migranten zu stärken, hat man dagegen gestimmt. Der Verdacht ist schon groß, dass Sie gar nicht wollen, dass irgendjemand Deutsch spricht, denn dann kann man besser dagegen wettern, dass sie nicht Deutsch sprechen.

Diesen Verdacht habe ich jetzt auch ganz stark in diesem Fall, denn diese Logik verstehe ich nicht. Jetzt einen Einspruch zu erheben, den Antrag, einen Einspruch zu erheben, zu unterstützen, bedeutet, dass alles bleibt, wie es früher war. Das ist eine Logik, die ich in keinster Weise auch nur irgendwie nachvollziehen kann. Nein! Für uns ist ganz klar: besser ein Schritt vorwärts als gar kein Schritt vorwärts, besser, es bewegt sich was, als es bewegt sich gar nichts.

Die Ausgangslage ist bekannt, ich kann somit sagen, auch die Grünen haben Erfolge gehabt in diesen Verhandlungen. War am Anfang beispielsweise nur von der Oester­reichischen Nationalbank, von der Arbeiterkammer und von der Wirtschaftskammer die Rede, sind es mittlerweile eben 27 Betriebe, die in dieses Sonderpensionen­begren­zungsgesetz mit involviert sind, so zum Beispiel auch der ORF oder andere ausge­gliederte Unternehmen beziehungsweise alle vom Rechnungshof geprüften Unter­nehmen.

Das ist für uns ein riesiger Erfolg, und ehrlich gesagt, kann man darauf auch wirklich stolz sein, auch wenn man noch mehr oder noch viel mehr hätte haben wollen. Natürlich hätten wir auch gerne eine Verfassungsbestimmung gehabt, dass das – das muss ich hier in der Länderkammer vor allem betonen – dann auch in den Ländern und in den Gemeinden Gültigkeit hat. Das schauen wir uns jetzt natürlich alle mit großem Interesse an, wie das in den Ländern umgesetzt wird. Selbstverständlich.

Natürlich hätten wir auch gerne eine Harmonisierung, und natürlich hätten wir auch am liebsten, dass die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für alle gelten würde. Ja, das wäre uns auch lieber gewesen. Aber, wie gesagt, nicht zuzustimmen, hätte bedeutet, alles bleibt beim Alten, und alles bleibt beim Alten, hätte Luxuspensionen in so unverschämter Höhe bedeutet, die mit nichts, aber auch mit gar nichts zu rechtfertigen ist. Einen Antrag zu stellen, dass alles so bleiben soll, wie das die FPÖ macht, bedeutet noch mehr und noch höhere Luxuspensionen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

14.51


Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Zelina. – Bitte.

 


14.51.15

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Unser Pensionssystem ist nicht nachhaltig finanzierbar aufgestellt und hat enormen Reformbedarf.

Die Pensionsabgaben, die wir zahlen, sind enorm. Wir zahlen 22,8 Prozent vom Bruttolohn für unsere Pensionen. 10,25 Prozent sind der Dienstgeberanteil, der wird am Lohnzettel ausgewiesen, und die Differenz auf 22,8 Prozent zahlt der Dienstgeber. Aus diesem Betrag finanzieren wir nicht nur unsere Pensionen, sondern auch den gesamten Pensionsversicherungsverwaltungsapparat.

 


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