BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 112

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Zu dem vom Kollegen Krusche angesprochenen Punkt, was die Landesregierung betrifft: Ich kann natürlich inhaltlich einige deiner Argumente auch nachvollziehen, das ist überhaupt keine Frage. Natürlich ist der Eigenverbrauch beispielsweise für die Stabilisierung der Netze sehr, sehr wichtig. Auch die Amortisationszeit für Photo­voltaikanlagen hätte sich verlängert, wenn man den Erlass mit den 5 000 Kilowatt­stunden übernommen hätte.

Dieser – und das ist heute eigentlich der Punkt – Photovoltaik-Erlass des Finanzminis­teriums von Ende Februar hat für große Kritik gesorgt, hat große Aufregung auch in der Branche verursacht, obwohl es diese Elektrizitätsabgabe schon seit den neunziger Jahren gibt. Bisher hat sich niemand aufgeregt. Allerdings hat sich jetzt die Situation verändert, weil die Photovoltaik ausgebaut wird und auch, und das erst seit letztem Jahr, weil es aufgrund der gesunkenen Einspeisetarife jetzt im Wesentlichen interes­santer ist, den Strom selbst zu verwenden und erst das, was man nicht mehr selbst braucht, einzuspeisen. Das ist eigentlich der Grund.

Da hat es Diskussionen gegeben. Das Finanzministerium hat diese Kritik gleich aufgegriffen. Es hat auch einen sehr konstruktiven runden Tisch gegeben, wo die federführenden Beamten – sie sind auch heute hier anwesend – auch sehr konstruktiv mitverhandelt und nach Lösungen gesucht haben. Und diese Lösung bedeutet eben, dass die Grenze von 5 000 Kilowattstunden auf 25 000 Kilowattstunden pro Jahr ange­hoben worden ist, was zur Folge hat, dass bis zu 25 000 Kilowattstunden keine Steuer zu bezahlen ist und dann sozusagen nur der Überling berechnet wird. Und es wurden auch Bagatellgrenzen eingezogen. Wenn beispielsweise pro Monat unter 50 € an Steuern anfallen würden, dann hat man es nur jährlich zu zahlen. Oder wenn im Jahr nur 50 € insgesamt anfallen, dann muss man gar nichts zahlen. Also hier gibt es eine sehr konstruktive Lösung, wie ich meine.

Schulen, Gemeindehäuser, Mittelbetriebe, auch landwirtschaftliche Betriebe fallen jetzt großteils nicht mehr unter die Steuerpflicht, weil eben die 25 000 Kilowattstunden an Eigenverbrauch, es geht um den Eigenverbrauch, nicht erreicht werden.

Ich darf zum Abschluss den Präsidenten des Photovoltaikverbandes zitieren, der bei diesen Verhandlungen mit dabei war und diese Lösung auch mitverhandelt hat, so wie auch die Landwirtschaftskammer und andere Stakeholder in diesem Bereich. Alle sind mit dieser Lösung sehr zufrieden. Der Präsident der PVA Hans Kronberger hat gemeint: „Die Entscheidung des Parlaments war eine Sternstunde des Hausver­stands.“

Ich glaube, es schadet auch in der Politik nicht, wenn man ab und zu diesen Haus­verstand einsetzt. Und das tun wir mit diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.40


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile ihm dieses.

 


14.40.34

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Es sind ja, wie gesagt, viele Gesetze, die wir jetzt besprechen, und wie es halt so üblich ist, spricht man immer lieber über das, was einem nicht gefällt, als über das, was einem gefällt. So ist das in der Politik.

Also gleich zum ersten Punkt, dem Finanzstrafgesetz. Dem werden wir unsere Zustimmung nicht geben können. Um es ganz kurz zu machen, warum das so ist: Wir lehnen es deswegen ab, weil das im internationalen Vergleich wirklich ein erster kleiner, zögerlicher Minischritt ist hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

 


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