BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 153

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mich nicht immer sehr sublim aus – das ist etwas, das haben wir gemeinsam, Herr Kollege –, aber ich kann mich auch sublimer ausdrücken.

Was die Fragestellung betrifft, möchte ich schon sagen: Es ist natürlich schon ein bisschen ein Problem, wenn wir hier über Doppelstaatsbürgerschaften sprechen und wenn wir hier fragen: Was gedenkt die Regierung – jetzt nicht Sie im Konkreten, das weiß ich schon – zu tun?, und dann, jetzt fasse ich es wieder ein bisschen polemisch zusammen, gesagt wird: Ja was sollen wir machen? Dann muss ich sagen: „Ja was sollen wir machen?“, ist jetzt nicht die Antwort, die ich mir auf eine konkrete Frage erwarte.

Da würde ich mir schon erwarten, dass man hier zumindest den politischen Willen erkennen lässt – formulieren wir es einmal positiv so – und sagt: Ja, wir werden uns das anschauen und wir werden darüber sprechen! Ob es dabei bleibt beziehungsweise ob da mehr herauskommt, möchte ich ja gar nicht in den Raum stellen, denn bei der sonstigen Arbeitsbilanz, die die Bundesregierung bisher abgeliefert hat, ist man ja schon froh, wenn man mit einer Frage überhaupt wahrgenommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.15


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Mühlwerth: Was ist jetzt mit dem Protokoll?) – Das Protokoll ist in Arbeit und noch nicht da. Das muss geschrieben werden, Frau Kollegin.

Wünscht jetzt noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

17.16.01Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2786/AB-BR/2014

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nunmehr zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2786/AB-BR/2014 der Frau Bundesministerin für Inneres.

Da die Anfrage und die dazugehörige Anfragebeantwortung inzwischen allen Bundes­räten und Bundesrätinnen zugegangen sind, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass gemäß § 60 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


17.16.45

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Zuseher zu Hause! Schauen wir einmal, ob die Debatte jetzt wieder so emotional wird wie vorher, es geht ja im weitesten Sinne um ein artver­wandtes Thema, es hat etwas mit Ausländern zu tun.

Es geht um die Beantwortung einer Anfrage zum Schubhaftzentrum Vordernberg, das ja jetzt gerade wieder in aller Munde ist, und zwar nicht deswegen, weil ich diese Anfrage gestellt habe, sondern weil einerseits die Volksanwaltschaft tätig ist und Frau Volksanwältin Brinek vor zwei Tagen erst wieder gesagt hat, dass aus ihrer Sicht der Vertrag mit dem privaten Unternehmen Group 4S in der Art und Weise nicht in Ordnung ist, da die Trennung zwischen hoheitlichen Aufgaben und solchen, die diese


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