BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 166

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2020. (Unruhe im Sitzungssaal.) – Vielleicht könnten mir auch die Kollegen der Frei­heitlichen Partei zuhören. Es würde mich sehr freuen.

Es gibt viele Anliegen, wenn es um das Recht auf einen adäquaten Arbeitsplatz für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen geht, das Recht, den Lebensunter­halt durch Arbeit zu verdienen in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu erreichen. Menschen mit Behinderungen haben oft Schwierigkeiten, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Sie sind länger arbeitslos als andere. Ihr Anteil an NotstandshilfebezieherInnen ist auch größer. Es gibt eine immer größere Anzahl von Menschen mit einer Leistungsmin­derung von 50 Prozent und mehr.

Die Einschränkungen in der Durchlässigkeit vom dritten zum ersten Arbeitsmarkt und die Sorge um den Verlust von Transferleistungen sind erhebliche Hinderungsgründe trotz Leistungswille, trotz dem Wunsch nach Selbstwert und Selbstbestimmung, trotz der Bereitschaft, vorhandene Probleme zu überwinden, einen Arbeitsversuch zu starten, auch wenn die Gefahr des Scheiterns gegeben ist. Unser aller Aufgabe ist es, diese Menschen bestmöglich zu unterstützen, und zwar tatsächlich und wirksam und nicht nur auf dem Papier.

Dennoch: Gesetze sind nun einmal eine wichtige Basis. Daher erhebt meine Fraktion gegen die mit Beschluss des Nationalrates vorliegende Änderung des Familienlasten­ausgleichsgesetzes im Sinne einer Klarstellung keinen Einwand. Ziel des Nationalen Aktionsplans ist Inklusion als Menschenrecht. Ich appelliere fraktionsübergreifend zur Unterstützung auch für noch viele weitere notwendige Schritte. Wir haben auch heute auf der Tagesordnung noch etwas im Sinne des Nationalen Aktionsplans umzusetzen, und es geht vor allem auch noch darum, die weiteren diesbezüglichen Anliegen zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche, jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist das die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

18.10.2012. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsaus­bau­gesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bun­des) (182 d.B. und 205 d.B. sowie 9204/BR d.B. und 9222/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nunmehr zum 12. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. Bitte um den Bericht.

 


18.10.33

Berichterstatter Walter Temmel: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirt-


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