BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 167

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schaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird und das Energieeffizienzpaket des Bundes zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


18.11.48

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschaue­rinnen und Zuschauer an den Fernsehgeräten, sofern Sie die heißen Debatten bisher gut überstanden haben. Zu diesem neuen Gesetz ist zu sagen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz natürlich grundsätzlich zu begrüßen sind. Mit diesem Gesetz wurde aber unter dem Deckmantel der Energieeffizienz ein Belastungs­paket geschnürt, für das funktionierende Energieversorger wie zum Beispiel unsere Vorarlberger Illwerke/VKW-Gruppe, aber auch die heimische Wirtschaft und letztend­lich auch die Stromkunden im Lande die Zeche bezahlen müssen.

Kernpunkt unserer Kritik ist, dass man im Gegensatz etwa zu Deutschland auf einen bürokratischen Bestrafungsprozess mit bis zu sechsstelligen Strafen setzt, anstatt Anreize für Betriebe zu schaffen, Energie möglichst effizient zu verwenden. Diese zusätzlichen Belastungen, die auf Betriebe zukommen, sind gerade in Zeiten der noch längst nicht überwundenen Krise das falsche Signal und drohen, zu Arbeitsplatzverlust durch Abwanderung der Betriebe in Länder mit attraktiveren Rahmenbedingungen zu führen.

In dem Zusammenhang darf ich auf den Hinweis unserer Kollegin Zwazl aufmerksam machen, die bereits in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen hat, dass wir heute im Zuge der Debatte noch mehrere bürokratische Hürden beschließen werden, die unsere Industrie und unsere Unternehmen entsprechend belasten werden. Das betrifft, wie sie das auch richtig bereits in ihrer Feststellung zu Beginn gemeint hat, unter anderem dieses Energieeffizienzgesetz.

Darüber hinaus drohen aufgrund der Belastungen für die Energieversorger auch höhere Strompreise für die Haushalte. Das Ziel – Energieeinsparungen von 1,5 Pro­zent des jährlichen Energieabsatzes – muss nicht zwingend über ein Energieeffizienz­verpflichtungssystem erreicht werden. Die Energieeffizienz-Richtlinie erlaubt alternativ dazu auch, das genannte Ziel durch andere strategische Maßnahmen zu erfüllen. Bei der Einführung eines solchen Verpflichtungssystems werden Endverbraucher doppelt belastet, und zwar einerseits durch strategische Maßnahmen wie zum Beispiel Steuern und andererseits durch das neue Verpflichtungssystem, also höhere Energiepreise. Eine Doppelbelastung ist aber absolut nicht erforderlich.

 


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