BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 186

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hilfreich und bestellen Ärzte zu bestimmten Terminen in die Fahrschule, damit sie dort diese Untersuchungen durchführen können.

Für Brillenträger gibt es besondere Hindernisse: Es muss ein Befund eines Augen­arztes vorgelegt werden, dieser darf nicht älter als sechs Monate sein; es muss von einem Optiker die Brillenglasbestimmung durchgeführt werden, diese darf auch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Was kostet diese Untersuchung? – Es gibt da unterschiedliche Tarife, das kommt auch auf die Klasse des Führerscheins an; der Preis bewegt sich so zwischen 30 und 50 € – und das für eine Untersuchung, die normalerweise nur wenige Minuten dauert.

Wie lange ist das Gutachten gültig? – Es ist 18 Monate gültig.

Mit der Novellierung des Führerscheingesetzes werden jetzt auch jene Untersuchun­gen, die im Rahmen der Stellung – also einer militärärztlichen Feststellung der gesund­heitlichen Eignung – durchgeführt werden, anerkannt, auch diese sind 18 Monate gültig. Für einige ist es sicherlich eine Vereinfachung und für einige auch eine Kosten­ersparnis, daher kann man dieser Novellierung eigentlich nur zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächster Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte.

 


19.24.03

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf dieses Thema – auch im Sinne einer Verwaltungsreform – heute ganz einfach positiv in den Raum stellen. Schwer­punktmäßig ist ja die Verwaltungsreform das große politische Thema, und ich sehe es als kleinen Schritt, der trotz alledem eine sehr sinnvolle Auswirkung hat, dass man zukünftig gerade dieses militärärztliche Stellungsgutachten auch zur Erlangung eines Führerscheins heranziehen kann. Das kommt rund 40 000 jungen stellungspflichtigen Männern zugute. Es gilt eine Frist von 18 Monaten.

Junge Menschen wollen mobil sein, und der Führerschein ist gerade in jungen Jahren eine sehr, sehr große Investition; er ist letztlich eine Notwendigkeit, wenn es darum geht, mobil zu sein, sich weiterzuentwickeln und vor allem einen Job zu erledigen. Daher sehe ich diese Novellierung, diese Änderung des Führerscheingesetzes als eine sehr sinnvolle Erweiterung, kann das in dieser Form nur begrüßen und hoffe auf weitere kleine Maßnahmen mit guten Auswirkungen in verschiedensten politischen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.25


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


19.25.36

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz: Auch wir werden diese gute und sinnvolle Regelung – nämlich dass für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Lenkung eines Kraftfahrzeuges nunmehr auch die militärärztliche Feststellung als ärztliches Gutachten gilt – gerne mittragen, weil wir erkennen, dass das im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wie auch einer Kosten­ersparnis für die betroffenen Führerscheinbewerber eine gute und sinnvolle Ergänzung darstellt.

Noch ein Wort zu den Ausführungen von Frau Dr. Reiter: Ganz verstehe ich das Argu­ment der Grünen nicht, dass man diese – wie wir meinen – gute Regelung in Konnex


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