BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 185

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Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke, Frau Bundesrätin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


19.18.48

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir sehen in diesem Führerscheingesetz ein Gesetz der versäumten Gelegenheiten. Auch wir finden es recht nett, dass sich im Zuge der Novelle Führerschein-Aspiranten 35 € ersparen, weil die Gesundheitsuntersuchung beim Militär jetzt eben auch gilt. – Wo die Frauen bleiben, weiß ich nicht, wo es für sie Einsparpotenzial gäbe. (Bundesrat Kneifel: Die können auch zum Bundesheer gehen!)

Aber viel wichtiger wäre für uns gewesen, das Vormerksystem zu reformieren, denn dabei geht es ganz konkret um weniger Verkehrsunfälle, weniger Verletzte, weniger Tote, dabei geht es um Menschenleben. Geschwindigkeitsübertretungen werden in unserem Land nach wie vor in zu geringem Ausmaß bestraft. Geschwindigkeits­übertretungen als Vormerk-Delikt, das wäre dringend notwendig.

40 Unfälle pro Tag geschehen aufgrund von Ablenkung, und einer der wichtigsten Faktoren dabei ist das Telefonieren mit dem Handy. Jeder, der mit dem Auto unter­wegs ist, sieht, wie viel am Steuer telefoniert wird. Die Exekutive klagt, weil sie praktisch machtlos ist, weil sie dem Auto folgen, den Fahrer anhalten und in flagranti erwischen muss, und die Strafen sind relativ niedrig.

Wir würden dafür plädieren, dass auch Handy am Steuer ein Vormerkdelikt wird, ebenso wie Geschwindigkeitsübertretungen, so wie in vielen anderen europäischen Staaten. Eine Bewusstseinskampagne ist in unseren Augen zu wenig, und das ist der Grund, warum wir dieser Vorlage nicht zustimmen werden.

19.20


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


19.20.43

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Reiter, ich gehe auf Ihre Ausführungen jetzt nicht ein, denn diese sind fast identisch mit einer anderen Rede, die im Nationalrat gehalten wurde. Es ist keine versäumte Chance; wir haben erst vor Kurzem die Strafen angehoben – das ist vielleicht vergessen worden, aber es ist so.

Unser Thema ist aber – wie sie im Volksmund heißt – die Führerscheinuntersuchung. Wie war es eigentlich bisher? – Bisher wurde die Führerscheinuntersuchung von einem praktischen Arzt durchgeführt, es wurde die gesundheitliche Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt. Neben der Führerscheinprüfung, der Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit und dem Erste-Hilfe-Kurs ist sie eine wichtige Voraussetzung für das Erlangen der Lenkerberechtigung.

Nicht alle praktischen Ärzte sind zur Durchführung dieser Untersuchung berechtigt. Es muss der richtige Arzt gefunden werden, es darf zum Beispiel nicht der mich behandelnde Arzt sein oder ein Arzt, der mich in den letzten fünf Jahren behandelt hat – daher geht man sich einen Arzt aussuchen. Fahrschulen sind manchmal sehr


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