BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 203

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Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.

 


20.30.19

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits seit längerer Zeit wird von Vertretern von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen die Einräumung von Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat gefordert. Es ist zu begrüßen, dass dem Bun­desbehindertenrat nun in Zukunft acht statt sieben Behindertenvertreterinnen und -vertreter angehören werden. Diese Entwicklung geht in die richtige Richtung.

Menschen mit Behinderung und deren Vertreterorganisationen sind eigentlich eine geeignete Plattform, um die Behindertenpolitik in Österreich mitzugestalten und um mitzubestimmen. Menschen mit Behinderung sind kein Objekt der Wohlfahrt. Viele Handlungen waren oft darauf ausgerichtet, sie wohl zu versorgen und sie zu beschützen. Das hat aber zur Konsequenz, dass die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen oft unbeachtet blieben.

Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen und Beratungsleistungen an, durch die Menschen mit Behinderung unterstützt werden sollen, sei es in beruflicher oder gesellschaftlicher Integration oder durch Unterstützungen und Leistungen.

Sehr zu begrüßen ist das Wiederaufleben von Sozialleistungen, wie zum Beispiel der Witwen- und Waisenpension, nach einem gescheiterten Arbeitsversuch. Lediglich in Wien gab es den Arbeitskreis Rückversicherung, der sicherstellte, dass auch nach einem gescheiterten Arbeitsversuch die erhöhte Familienbeihilfe sowie die Witwen- und Waisenpension wieder in Kraft traten.

Ich glaube, dass viele Menschen im Unterbewusstsein Angst hatten, am Arbeitsplatz zu versagen, wodurch die Waisenrente weg gewesen wäre, wenn sie aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden wären. Das wird nun bereinigt. Es ist meiner Meinung nach ein großer Erfolg. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, dass diese Ände­rung beschlossen wurde.

Erstmals werden im Bundesbehindertengesetz Assistenz- sowie Therapiehunde als Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen definiert. Bisher gab es nur für Blindenhunde eine klare Definition. Als Assistenzhunde sind solche Hunde zu bezeichnen, die Menschen mit Behinderungen zum Beispiel im Bereich der Mobilität unterstützen oder für andere Hilfeleistungen, wie zum Beispiel Warnungen bei epilep­tischen Anfällen und dergleichen, eingesetzt werden. Jetzt wird für Blindenführhunde, für Servicehunde sowie für Signalhunde der Oberbegriff „Assistenzhunde“ eingeführt, wobei jeder gewisse Kriterien erfüllen muss, um aus öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.

Werte Kollegen, wir haben dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung die bestmögliche Teilhabe am Arbeits- sowie am gesellschaftlichen Leben erfahren kön­nen. Mit diesem Gesetz wird eine zielgerichtete Unterstützung für Menschen ange­boten, die es wirklich brauchen.

Von meiner Seite noch einen schönen wohlverdienten Urlaub! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


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