BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 202

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

20.28.4018. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz – SMSG geändert werden (144 d.B. und 235 d.B. sowie 9202/BR d.B. und 9219/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (236 d.B. sowie 9203/BR d.B. und 9220/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen jetzt zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um den Bericht.

 


20.29.05

Berichterstatter Rene Pfister: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsu­men­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht liegt euch ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diese Tagesordnungspunkte darf ich sehr herzlich Herrn Bun­desminister Rudolf Hundstorfer bei uns hier im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 


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