BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 205

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nicht beurteilen. Er ist ja sehr viel in Väterkarenz. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Sehr viel, eigentlich schon; relativ oft, sagen wir so. Ich bin ihm aber nicht neidig wegen der Potenz, das muss ich auch sagen. (Bundesrätin Kurz: Na geh, was ist da los!) Er ist auch schon in einem hohen Alter. (Bundesrätin Zwazl: Na geh bitte! Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Okay.

Was natürlich auch sehr wesentlich ist: Dank Ihres Zutuns bleibt für behinderte Menschen, die sich am Arbeitsmarkt vergeblich um einen Job bemühen, der Anspruch auf Waisenrente aufrecht. Das ist, glaube ich, eine sehr wesentliche und positive Neuerung.

Zum Punkt Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ... (Bundesrätin Michalke: Der kommt erst!) – Na kann ich es nicht ...? Wir haben eh ... (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Kneifel: Dann hast du es hinter dir! Mach es jetzt gleich!) Heute ist schon so viel durcheinandergegangen, aber bitte: Die FPÖ stimmt diesem Gesetzentwurf zu, und zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz melde ich mich noch zu Wort. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

20.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


20.39.04

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon über einige Themenstellungen beziehungsweise gesetzliche Grundlagen diskutiert, um die Situation von behinderten Menschen zu verbessern. Das ist wichtig, das ist richtig, aber ich schließe mit meinem Beitrag nahtlos an jene der Bundesräte Wilhelm und Saller an und möchte deren Appell verstärken, dass sich Unternehmen nicht mit einer Strafzahlung dem Auftrag entziehen dürfen, Menschen mit gesundheitlichen Ein­schränkungen zu beschäftigen.

Dabei geht es mir sowohl um Neuaufnahmen als auch um die aufrechtzuerhaltenden Beschäftigungsverhältnisse von Menschen, die im Laufe ihres Erwerbslebens vorübergehend oder sogar chronisch erkranken. Es geht darum, sie auch dann weiter in Beschäftigung zu halten, wenn sie ihre bisherige Tätigkeit nicht in der bisherigen Form ausüben, aber vielleicht andere Aufgaben oder in einer anderen Form wahrneh­men können. Es ist klar, dass für die Menschen, wenn sie immer länger in Beschäf­tigung bleiben können und sollen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten sind, dass dies auch möglich ist.

Naturgemäß muss der Anteil an Menschen mit Behinderung steigen, wenn das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigt, genauso wie der Anteil chronisch Kranker steigen muss. Das muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass Menschen mit Ein­schränkungen nicht auch einen wichtigen Beitrag in einem Unternehmen leisten können. Im Gegenteil! Menschen mit Behinderungen sind leistungswillig und leistungs­bereit. Aus eigener Erfahrung als Betriebsrätin weiß ich, dass es oft nur einer Einstellungsänderung von Unternehmen bedarf, eine inklusive Gesellschaft nicht nach dem Florianiprinzip bei anderen zu verlangen, sondern selbst damit zu beginnen, damit konkrete Fortschritte erreicht werden können.

Betriebliche Gesundheitsförderung, das Programm fit2work und die Gesundheitsstraße sind wichtige Initiativen, um Menschen und Unternehmen in ihren Bedürfnissen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsabläufe zu unterstützen. Bereits erwähnt wurde die Initiative des Landes Wien mit dem Arbeits­kreis Rückversicherung. Modelle der Durchlässigkeit bei Arbeitsversuchen, ein weiterer


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