BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 211

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daher heute die Gelegenheit nutzen, all jenen Dank auszusprechen, die sich tagtäglich um den Schutz der österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher verdient machen. Dazu zählen beispielsweise auch unsere Lebensmittelkontrolleure.

Es ist absolut zu begrüßen, wenn jetzt mit dieser Gesetzesnovelle das System der Lebensmittelkontrolle noch engmaschiger wird, denn in Hinkunft können zusätzlich zu den Lebensmittelaufsichtsorganen beauftragte amtliche Tierärzte für diese Hygiene­kontrollen in allen zugelassenen Betrieben herangezogen werden. Dies ist gerade bei den Bundesländern ein Vorteil, wo nicht immer genügend Personalressourcen vorhan­den sind.

Wie umfangreich diese Kontrollen auch im Jahr 2013 waren, kann man dem kürzlich vorgelegten Lebensmittelsicherheitsbericht entnehmen. Laut diesem Bericht hat es im vergangenen Jahr in Österreich 73 308 Betriebskontrollen gegeben und sind 31 333 Proben gezogen worden. Lediglich 0,4 Prozent aller Proben, also 117, wurden als gesundheitsschädlich eingestuft, und 3,6 Prozent aller Proben, also 1 137, wurden für den menschlichen Verzehr beziehungsweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als ungeeignet erachtet. Das ist ein leichter Rückgang.

Ziel muss es jedoch sein, unsere Lebensmittel auch in Zukunft sicherer und genuss­taug­licher für den menschlichen Verzehr zu produzieren. Wenn nun beim Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Änderungen vorgenommen werden, so hat das primär mit den notwendigen Anpassungen an das EU-Recht zu tun, und damit können Adaptierungen beziehungsweise Auslegungsschwierigkeiten vermie­den werden.

Betreffend die geänderten Punkte habe ich bereits auf das Stichwort „Hygienekontrolle“ durch den amtlichen Tierarzt hingewiesen. Erwähnen möchte ich noch einen anderen Punkt, der anschaulich zeigt, wie wichtig Adaptierungen beziehungsweise Klarstellun­gen im Gesetzestext sind.

Laut einer EU-Verordnung werden Personen, die berufsbedingt kosmetische Mittel verwenden, wie etwa FrisörInnen und FußpflegerInnen, als EndverbraucherInnen betrachtet. Die Anwendung dieser kosmetischen Mittel an die KundInnen wird also nicht als Inverkehrbringen gesehen, weshalb im Gesetz nun eine entsprechende Klarstellung zu treffen ist. Das ist eine Kleinigkeit für den Gesetzgeber, aber für die betroffenen Personen stellt dies für ihre Berufsausbildung einen wichtigen Punkt bezüglich der Rechtssicherheit dar.

Bei den Produkten, die Handel- und Gastgewerbe feilbieten, muss es für die Kon­sumentinnen und Konsumenten die Sicherheit geben, dass diese bedenkenlos sind. In Österreich kann diese Erwartung aufgrund der Gesetzeslage in einem hohen Maß auch erfüllt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser hohe Standard durch den im Raum stehenden Handelsvertrag zwischen der Europäischen Union und den USA nicht gefährdet, sondern beibehalten wird, wobei er noch weiter ausgebaut werden sollte.

Unsere Fraktion stimmt gerne dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei der SPÖ.)

21.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Reisinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.03.09

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich


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