BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 210

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20.55.55 21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden (184 d.B. und 209 d.B. sowie 9225/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte um den Bericht.

 


20.56.17

Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diese Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates darf ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Alois Stöger begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.57.21

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bei diesem Gesetz handelt es sich überwiegend um Anpassungen an Unionsrecht und Anpassungen zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten. Inhaltlich per se sind die einzelnen Punkte – es sind ja sehr viele in diesem Gesetz – durchaus in Ordnung. Aber leider Gottes steht dieses Gesetz in Verbindung mit einer überbordenden Büro­kratie und damit auch hohen Kosten. Allein über 100 000 € pro Jahr für alle Betrof­fenen an Verwaltungskosten und auch noch sonstige Auswirkungen in Höhe von 2,5 Millionen sind hier ausgewiesen.

Wir haben heute ganz zu Beginn dieser Sitzung – man kann sich schon kaum mehr daran erinnern, weil es schon so lange her ist – in der Aktuellen Stunde darüber geredet, dass wir entlasten müssen, dass wir eine zu hohe Belastung der Wirtschaft haben. Deswegen können wir nicht Maßnahmen und Gesetzesänderungen zustimmen, die wieder zusätzliche Kosten für unsere Wirtschaft und für unsere Betriebe zur Folge haben. Bevor nicht Maßnahmen gesetzt werden, um endlich diesen Streit zu beenden und wirklich nachhaltige Steuerentlastungen durchzusetzen, können wir keinen weite­ren Belastungen unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.59.10

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Beim Verbraucherschutz und auch bei der Lebens­mittelsicherheit gibt es in Österreich Gott sei Dank sehr hohe Standards. Ich möchte


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