Da muss man vorher ansetzen, und dazu gehören jetzt wirklich viele Maßnahmen, die letztlich auch ressortübergreifend sind. Da kann ich nur sagen, da muss man viele einbinden, das Familienministerium, wie ich immer gesagt habe, und natürlich die Schulen. Das ist ganz, ganz wichtig als Präventionsprojekt, dass man einfach auch in den Schulen Aufklärungsarbeit leistet, denn es ist ja schon ein Phänomen, das schwer begreiflich ist: Wie können Jugendliche doch relativ leicht zu solchen Dingen verleitet werden?
Das ist eine Fragestellung, die weit über meinen Fachbereich hinausgeht, aber sie interessiert mich brennend, und Sie sicherlich auch, ja? – Das ist etwas, was man wirklich versuchen muss zu ergründen. Sind das Jugendliche, die deshalb leicht in die Irre geleitet werden können, weil sie nichts zu verlieren haben? – Dann muss man natürlich auch präventiv dafür sorgen, dass sie gesellschaftlich eine Position erringen können, wo sie eben etwas zu verlieren haben, wenn das der Punkt ist.
Ist es religiöser Fanatismus? Ist es eine ökonomische Situation, die die Betreffenden dazu bringt? – Da sind viele Experten dran, und darüber sollten sich auch viele den Kopf zerbrechen. Daher ist es sinnvoll, wenn man sich hier wirklich zusammentut. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen.
Ich halte auch viel – und insofern sind wir da wieder ein bisschen mitbeteiligt im Bereich der Prävention, und ich befürworte und betreibe das auch – von folgender Maßnahme: Ich will, dass es auch im Bereich der Schulen möglich wird, dass etwa für spezielle Schulungen auch Angehörige der Staatsanwaltschaften oder der Polizeibehörden mit den Lehrern mitgehen. Ich habe aus meiner eigenen schulischen Erfahrung – vielleicht geht es manchen von Ihnen auch so – einfach noch in Erinnerung, wenn immer nur der Lehrer gekommen ist, dass es weniger spektakulär war als wenn – wie es bei uns auch schon der Fall war – ein Polizeibeamter dabei war und einfach aus der Praxis erzählt hat. Das war natürlich ein besonderer Aufmerksamkeitswert, und das sollte man pädagogisch auch nützen. Da sind wir eben dabei, entsprechende Überlegungen zu machen und Konzepte zu entwickeln.
Aber das ist sicher ein Problem, das viel, viel größer ist, als dass es nur mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden könnte. Das ist sicherlich nicht so, und das sehe ich auch so. (Bundesrat Schmittner: Darf ich kurz eine Zwischenfrage stellen? – Vizepräsidentin Posch-Gruska: Gibt es eigentlich nicht! – Bundesrat Schmittner: Wann kommt dazu eine Regierungsvorlage? Wann wird die Regierungsvorlage in etwa kommen?)
Es ist halt so, wenn man es wirklich ernst damit meint, wie ich gesagt habe, dass das wirklich ausdiskutiert werden soll und breitest möglicher Konsens erzielt werden soll, dann muss man davon ausgehen: Wir haben jetzt im November noch einmal Justizausschuss, und ich möchte da auch keine Diskussionen abwürgen. Wir hatten immer das ehrgeizige Ziel, es soll die Beschlussfassung, wenn irgendwie möglich, das Datum 2015 tragen, das ist schon klar. Ich gehe also davon aus, es müsste nach derzeitiger Sicht möglich sein, dass wir bis Anfang des Jahres einen fertigen Entwurf haben und den dann auf die übliche Reise schicken. Wenn das Inkrafttreten mit 1.1.2016 erfolgt, dann wird es auch noch die Novelle 2015 sein, das war halt irgendwie das Ziel. Aber letztlich geht es darum, dass man die Dinge rein sachlich ausdiskutiert, sie auch einer breiten Diskussion unterzieht und diese nicht in irgendeiner Form abkürzt oder beeinträchtigt. Das möchte ich nicht.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister, auch für Ihre Geduld. Normalerweise gibt es keine Zusatzfrage zur Zusatzfrage.
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