BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 65

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen nun zur 7. Anfrage, und ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Brunner, diese Anfrage zu verlesen.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Bundesminister, Meine Anfrage wäre eine über die Schwerpunkte der StGB-Reform 2015 gewesen:

1852/M-BR/2014

„Sie haben den politischen Diskussionsprozess zur Reform des österreichischen Strafgesetzbuches vor Kurzem gestartet. – Welche Schwerpunkte wird die Reform StGB 2015 zum Inhalt haben?“

Aber ich glaube, dies wurde schon in den Vorfragen ausführlich erörtert. – Danke.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Eine Zusatzfrage wäre von Bundesrat Herbert gewünscht.

Zunächst aber liegt eine Zusatzfrage von Frau Bundesrätin Köberl vor. Das wurde übersehen, Entschuldigung! (Bundesrat Herbert: Das war ein bisschen überraschend!)

Bitte, Frau Kollegin Köberl.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Ich glaube, Sie haben es auch schon erwähnt: In den letzten Monaten wurde der § 274 des Strafgesetzbuches, und zwar der Landfriedensbruch, von mehreren Parteien, ExpertIn­nen und auch von Ihnen selbst als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Es geht darum, dass man sich schon strafbar macht, wenn man an einer Zusammenrottung teilnimmt, bei der es zu Sachbeschädigungen oder zu Körperverletzungen kommt. Man dürfte also auch an keinem Fußballspiel als Zuschauer mehr teilnehmen, weil man ja nicht weiß, ob dort irgendwer verletzt wird.

Dieses Gesetz dürfte wieder neu entdeckt worden sein, denn in den ersten 40 Jahren gab es zirka 23 Verurteilungen. Aber allein im Jahr 2012 waren es schon 75. Meine Frage wäre jetzt: Auf welche Art und Weise soll nach Ihren Vorstellungen dieses reformbedürftige Gesetz geändert werden?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ja, Frau Bundesrätin, natürlich in der Richtung, die Sie schon angedeutet haben: Der Tatbestand ist dringend reformbedürftig, weil er einfach in eine modernere Form übersetzt werden muss. Dass jemand nur deshalb bestraft wird, weil er irgendwo mehr oder weniger zufällig dabei ist, das sollte nicht passieren.

Es geht auch hier eigentlich um die strafrechtliche Reaktion auf ein bestimmtes Ge­fährdungspotenzial, das ein sehr konkretes sein muss und das dadurch noch ver­schärft wird, dass jemand ganz bewusst sagt: Ja, da liegt jetzt sozusagen Gewalt in der Luft, gleich fliegen die Fäuste, also werde ich mich entsprechend daran beteili­gen. – Das sollte eben nicht passieren.

Was den Tatbestand des Landfriedensbruchs betrifft, haben Sie schon recht. Ich kann mich an meine Prüfungstätigkeit an der Uni erinnern: Das war oft eine Sehr-gut-Frage, weil den Tatbestand keiner gekannt hat, wenn man danach gefragt hat. Es war fast hinterhältig, danach zu fragen, weil er wirklich kaum bekannt war.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite