BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 66

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Aber das liegt vielleicht auch daran, dass einfach die Phänomene, die diesen Tat­bestand anwendbar machen, sich erst in den letzten Jahren entwickelt haben. Ich weiß es nicht, ich kenne mich mit Fußball zu wenig aus, aber zu der Zeit, als ich noch Fußballspiele besucht habe, war es ruhig. Da gab es diese Ausschreitungen in irgendeiner Form überhaupt nicht. Das hat sich offenbar auch erst in der letzten Zeit entwickelt. Das ist ein Phänomen, das es schon auch immer wieder gibt.

Aber ich kann nur sagen, der Landfriedensbruch in der derzeitigen Form, so, wie er jetzt formuliert ist, wird die StGB-Novelle 2015 nicht überleben. Wir arbeiten an einem besseren Tatbestand, und der könnte auch ganz anders ausschauen. Aber das, worum es geht, ist wirklich nur, dass man dieses Gefährdungspotenzial entsprechend straf­rechtlich bekämpft, das sich durch solche Aktivitäten von Gruppen ergibt. Ich will gar nicht von Zusammenrottung reden, weil auch das von der Begriffsbildung her veraltet ist.

Aber es gibt schon Situationen, wo man von einem Staatsbürger verlangen kann: Jetzt geh bitte nicht auch du noch dazu, und mach nicht auch du noch mit! Das gibt es schon, und daher geht es jetzt auch darum, zielgerichtet und treffsicher das heraus­zufiltern, was an Gefährdungspotenzial mit sinnvollen Maßnahmen und mit einer sinn­vollen Strafdrohung bekämpft werden soll. Das wird sicher ganz anders aus­schauen als jetzt.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Jetzt stellt die nächste Zusatzfrage Herr Bun­desrat Herbert. – Bitte.

 


Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister, ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen Justizwachebeamte und auch gegen andere Beamte der Hoheitsverwaltung kommen immer häufiger vor. Daher meine Frage: Sind in der Reform StGB 2015 Änderungen in Gesetzen dahin gehend enthalten, dass die Amtsstellung von Beamten beziehungsweise Vertretern der Ho­heits­verwaltung während der Vollziehung ihrer Aufgaben und Erfüllung ihrer Pflichten gestärkt wird?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich sehe derzeit in den lau­fenden Diskussionen keinen Punkt, der unter diesem Aspekt die Rechtsstellung oder die Interessenssphäre der öffentlich Bediensteten in irgendeiner Form wirklich negativ beeinträchtigen würde. Das sehe ich derzeit nicht. Die Diskussion ist offen.

Sie wissen, rein akademisch gibt es immer wieder Diskussionen über die eine oder andere Regelung, die an die Beamteneigenschaft oder die Amtsträgereigenschaft anknüpft. Wir haben in der letzten Zeit auch schon einige Novellierungen gehabt, die diesen Themenbereich berühren. Nur ein Beispiel, Sie werden das kennen: Wir haben die Diversionsmöglichkeit, mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretend, auch für den Tatbestand des einfachen Amtsmissbrauchs geöffnet, weil es natürlich – da haben Sie schon recht – immer wieder zu Strafverfolgungen kommt wegen Verhaltensweisen, die auch in der Öffentlichkeit nicht als besonders schwerwiegend empfunden werden, die aber formal doch Amtsmissbrauch darstellen. Stichwort: Müllmänner-Entscheidung.

Das sind Dinge, die mir sehr wohl bewusst sind. Ich weiß, dass es der öffentliche Dienst nicht immer leicht hat und dass man hier auch durchaus maßvoll vorgehen soll, was aber nichts daran ändert, dass natürlich auch ein öffentlich Bediensteter eine ent­sprechende Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft hat. Er hat eine Vorbildfunk-


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