tion, und deshalb gibt es auch die eigene disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit, zusätzlich zu einer allfälligen strafgerichtlichen.
Diese Dinge vernünftig auszutarieren, das ist sicher nicht einfach. Das ist mir bewusst, daher kann ich Ihnen schon versichern: Es wird sicherlich keine Regelungen geben, die spezifisch den Berufsstand der öffentlich Bediensteten in irgendeiner Form nachhaltig beeinträchtigen würden. Das sehe ich nicht.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir kommen nun zur 8. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger, um deren Verlesung.
Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Kritik des Rechnungshofes vom Juli 2014 betrifft die Konstruktion der Justizbetreuungseinrichtung, speziell die in der Justizbetreuungseinrichtung beschäftigten Personen. Was haben Sie dieser Kritik entgegenzuhalten, und welche Änderungen sind vorgesehen?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 1849/M-BR/2014, hat folgenden Wortlaut:
„Der Rechnungshof hat in seinem Bericht (Bund 2014/7) die Konstruktion der Justizbetreuungsagentur heftig kritisiert. – Welche Änderungen planen Sie aufgrund dieser Kritik?“
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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, ich habe natürlich die Kritik oder den Bericht des Rechnungshofs – es ist ja nicht nur Kritik drin – auch genau studiert. Ich glaube, man muss hier, wie Sie es ja auch in der Fragestellung gemacht haben, zwei Themenbereiche unterscheiden.
Zum einen geht es um das Umsetzen von Vorschlägen des Rechnungshofs zur Effizienzsteigerung und zur besseren verwaltungstechnischen Abwicklung der Aufgaben im Bereich der Justizbetreuungsagentur. Da sind wir natürlich gerne bereit, hier umzusetzen, was nur möglich ist. Selbstverständlich, das tue ich auch gerne.
Der andere Bereich – und jetzt wird es ein bisschen schwieriger – betrifft eine grundsätzliche Frage, nämlich: Warum gibt es solche Einrichtungen wie die Justizbetreuungsagentur? Das ist eine ausgelagerte Gesellschaft. Es gibt die Kritik des Rechnungshofs, und das ist eine grundsätzliche, wenn Sie so wollen, fundamentale Kritik, die eben darin gipfelt, dass man mit solchen ausgelagerten Gesellschaften den Stellenplan des Bundes unterlaufen würde.
Was diese fundamentale Kritik betrifft, muss ich ganz offen sagen: Ja, diese Kritik halte ich aus, und ich stehe dazu, dass wir daran grundsätzlich nichts ändern werden, nichts ändern wollen und auch nichts ändern können. Warum? – Es ist ja völlig naheliegend, dass in vielen Bereichen des Bundes Leistungen durch ausgelagerte Gesellschaften erbracht werden müssen, weil es gar nicht anders geht.
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