BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 68

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Ich komme heute – das ist ein Zufall – zurück auf das Beispiel mit der Justizbetreu­ungsagentur, die die Facharbeiter angestellt hat, die übergangsmäßig bis zur Beset­zung der öffentlich-rechtlichen Planstellen im Bereich der Strafvollzugseinrichtungen dafür sorgen sollen, dass man die Betriebe und Werkstätten in den Vollzugsanstalten wieder aufsperren kann und nicht mehr so viele Schließtage hat. Das geht nur befristet über eine ausgelagerte Gesellschaft wie die Justizbetreuungsagentur.

Wir brauchen sie dringend, und nicht nur wir: Nahezu jedes Ressort hat ausgelagerte Gesellschaften, die sicherstellen, dass man bestimmte Leistungen eben ohne Inan­spruch­nahme der öffentlich-rechtlichen Personalverwaltung – die naturgemäß viel kom­plizierter und schwerfälliger ist, das liegt in ihrer Natur – auch erbringen können muss, durch solche privatwirtschaftliche Organisationsformen. Das macht Sinn, und das werden wir auch weiterhin tun. Insofern muss ich mit dieser Kritik, so wie alle anderen auch, durchaus leben.

Ich habe auch mit dem Herrn Präsidenten schon einmal darüber gesprochen, dass es für mich keinen Zweifel daran gibt, dass die Justizbetreuungsagentur auf einer einfachgesetzlichen Grundlage eingerichtet wurde. Das darf man nicht vergessen. Das ist ja keine kleine GesmbH, die wir jetzt irgendwie gegründet hätten; nein, da gibt es ein Gesetz: Das Justizbetreuungsagentur-Gesetz regelt ganz genau, zu welchem Zweck diese Einrichtung geschaffen wurde, als privatrechtliche Organisationsform, und was wir im Rahmen dieser Justizbetreuungsagentur tatsächlich tun können und was nicht. Daran halten wir uns natürlich auch.

Das heißt, das ist gar nichts anderes als eine notwendige ausgelagerte Gesellschaft, mit der wir jene Leistungen effizient und kostengünstig – und damit, nebenbei bemerkt, auch im Sinne des Rechnungshofs und der Grundprinzipien, die er zu prüfen hat – erbringen können, die wir im normalen dienstrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Plan­stel­len­schema nie erbringen könnten. Das ist es.

Insofern muss man es zweiteilen: Es gibt im Rechnungshofbericht viele Vorschläge im Detail, die wir gerne aufgreifen, aber, wie gesagt, zur grundsätzlichen Kritik daran, dass es die Justizbetreuungsagentur gibt und wir damit etwas tun, das außerhalb des Stellenplans des öffentlich-rechtlichen Schemas des Bundes erfolgt, muss ich sagen: Ja, das tun wir. Wir werden es weiterhin tun. Wir tun es aus Überzeugung und auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entsprechend dem Legalitätsprinzip. Da fühle ich mich sehr wohl dabei, und das muss auch so sein.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (SPÖ, Steiermark): Es wurde schon aus­reichend geantwortet; ich ziehe die Frage zurück. – Danke.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Brückl, bitte.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Wie hoch waren die Ausgaben für die Justizbetreuungsagentur in den letzten drei Jahren, 2012, 2013 und voraussichtlich 2014?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Das habe ich ad hoc natür­lich nicht im Kopf. Es ist richtig – und ich nehme an, darauf zielt Ihre Frage ab –, dass der Aufgabenbereich der Justizbetreuungsagentur stets angewachsen ist. Das stimmt, das ist richtig, aber es sind auch die Aufgaben gewachsen. Wenn ich Ihnen heute beispielsweise gesagt habe, dass die Häftlingszahlen wieder einen Höchststand


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