BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 63

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

können. Das ist auch nicht sinnvoll und nicht notwendig. Es ist jetzt nicht die Zeit für Riesenreformen, mit denen man sozusagen alles auf den Kopf stellt. Das braucht es nicht. Wir brauchen sinnvolle Neuregelungen und Anpassungen dort, wo es den kon­kreten Bedarf dann auch gibt. Da sollte man möglichst rasch agieren, und das wäre unser Ziel.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Schmittner.

 


Bundesrat Dr. Dietmar Schmittner (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Al Kaida/Islamischer Staat ist, glaube ich, auch in Österreich ein Begriff, nicht nur wegen Kobane, sondern weil wirklich Hassprediger durch unser Land ziehen – ich habe das in Salzburg selbst erlebt – und viele junge Menschen, vor allen Dingen Mädchen, ansprechen und überzeugen wollen.

Jetzt ist meine Frage: Ist im Zuge dieser Novelle geplant, dass man gefährliche islamistische Vereinigungen wie diese beiden gesetzlich verbietet, denn was nützt da eine Verschärfung des Verhetzungsverbotes? – Ich glaube, die Exekutive und die Gerichte würden sich viel leichter tun, gegen sie vorzugehen, wenn sie verboten wären. In Deutschland wird das ja auch andiskutiert, ich habe das gestern im Deutsch­landfunk gehört. Ich glaube, das wäre vielleicht eine Möglichkeit.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sie haben mit Ihrer Frage­stellung völlig recht, und die Fragestellung zeigt ja auch, dass es hier etwas braucht, nämlich ein gemeinsames Vorgehen der tatsächlich für diesen Problembereich zustän­digen Ministerien. Was jetzt allfällige Verbote von Organisationen betrifft, ist das Innen­ressort zuständig. Wir haben uns deshalb natürlich auch zusammengetan und im Rah­men unseres Gipfels gegen Hass und Hetze versucht, jeder in seinem Bereich, die nötigen Maßnahmen vorzuschlagen.

In meinem Verantwortungsbereich ist rein legistisch nicht viel erforderlich. Wie gesagt, das Nachschärfen des Verhetzungstatbestandes ist ein sinnvoller Beitrag, auch in diesem Zusammenhang, wäre aber auch sonst gekommen, muss ich ganz offen sagen. Es ist schon sinnvoll, wenn man das auch hier einsetzen kann. Aber an sich ist unsere Rechtsgrundlage im strafrechtlichen Bereich für die Bekämpfung von terroris­tischen Aktivitäten oder Aktivitäten im Vorfeld von Terrorismus schon so streng, dass wir da nichts nachbessern müssen.

Ich habe beim letzten Justizministerrat Gelegenheit gehabt, mit einem Kollegen aus Deutschland zu sprechen, der von mir wissen wollte, wie weit unsere Regelungen reichen und was wir konkret tun können. Als ich ihm erklärt habe, ja, wir können jemanden auch schon inhaftieren, wenn er mit der festen Absicht, sich am Dschihad zu beteiligen, in Richtung Grenze fährt und diese überschreiten will, dann haben wir schon jetzt die Rechtsgrundlage, das zu tun – da hat er gemeint, na ja, das haben wir nicht, da werden wir uns vielleicht auch etwas überlegen. Das heißt, nur als Beispiel, im europaweiten Vergleich haben wir sehr, sehr strenge Gesetze – Gott sei Dank! –, und die haben es uns ja auch ermöglicht, hier rechtzeitig einzugreifen.

Ich bin aber ganz bei Ihnen, wie gesagt, abgesehen davon, dass ich eben nur für die Strafgesetze zuständig bin. Der Bereich der Prävention ist viel wichtiger, das ist keine Frage, und da müssen letztlich alle an einem Strang ziehen. Gerade ich bin immer ein Anhänger des Grundsatzes „Prävention ist besser als Repression“. Was nützt mir, wie Sie jetzt gesagt haben, die Repression, wenn schon vorher so viel passiert?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite