BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 62

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Ich erwarte mir eine höhere Sensibilität für derartige Verhaltensweisen. Insofern ist eine breite Diskussion darüber, wie ich sie anstrebe, auch unter dem Aspekt sinnvoll. Ich erwarte mir schon auch, dass man sich Gedanken darüber macht, wo eigentlich die Grenzen entsprechender Aktivitäten sind. Wo zieht der Gesetzgeber hier eine klare Grenze? Wo sagt er: So, bis hierher und nicht weiter!? – Deshalb ist es so wichtig, dass die Tathandlung etwas genauer und exakter formuliert wird, als es derzeit der Fall ist.

In dem Zusammenhang, nur weil es jetzt durchaus dazu passt: Dasselbe haben wir ja auch vor in Bezug auf einen ganz anderen Tatbestand, nämlich den berühmt-berüch­tigten Landfriedensbruch. Da haben wir ein ähnliches Problem. Auch dort brauchen wir in Wirklichkeit eine viel engere, treffsicherere Formulierung der Tathandlungen, die hier wirklich verpönt sein sollen. Auch das ist in Ausarbeitung. Auch da wird es Änderungen geben, neben einigen anderen Schwerpunktsetzungen im StGB-2015-Projekt.

Insbesondere wird es auch dazu kommen – das kann ich jetzt schon sagen, das ist, glaube ich, auf allgemeinem Konsens beruhend nach dem letzten Justizausschuss –, dass man die Strafdrohungen bei Gewaltdelikten tendenziell anhebt im Verhältnis zu den Vermögensdelikten. Das macht, glaube ich, auch Sinn.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tiefnig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Können Sie uns auch sagen, welche sonstigen Bestimmungen im StGB eine Änderung erfahren sollten?

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Jetzt habe ich schon ein bisschen vorweggenommen – wie gesagt: erstmals ein Tatbestand gegen das Cyber­mob­bing. Das ist eine ernsthafte Gefahr, die sich hier durch die neuen Medien ergeben hat. Wir haben auch in Österreich leider schon einen Fall des Selbstmords eines Schülers gehabt, der diesem Druck durch Cybermobbing nicht mehr standgehalten hat. Es gibt auf internationaler Ebene viele Vorbilder für solche Tatbestände. Wir wollen hier auch einen eigenständigen Tatbestand für Österreich schaffen, der ist für mich ein Fixpunkt. Auch hier gibt es einen breiten Konsens.

Über die Anpassung der Strafdrohungen habe ich schon gesprochen. Landfriedens­bruch, habe ich erwähnt, werden wir auch treffsicherer gestalten müssen. Es wird Anpassungen im Bereich der Wertgrenzen geben.

Das ist aber im Gesamtpaket zu sehen, das eben schon darauf abzielt – und insofern bin ich wieder bei der vorigen Frage –, dass gesamtgesellschaftlich einfach auch der Eindruck vermittelt werden soll, Gewaltdelikte werden in Zukunft tendenziell schwerer bestraft. Das ist auch gut so, und das muss man, glaube ich, als Gesamtpaket sehen. Wir sind mitten in der Diskussion, die bisher sehr, sehr konstruktiv verlaufen ist. Wir sind weiterhin offen für weitere Anregungen oder auch Wünsche oder vielleicht noch gar nicht erkannte Notwendigkeiten, hier legistisch etwas zu tun.

Eines muss ich auch ganz offen sagen. Ich meine, wir haben jetzt – und das ist der Anlass für diese Novelle – 40 Jahre Strafgesetzbuch. Natürlich war das Jahr 1975 von der gesamtgesellschaftlichen Situation her etwas anderes. Das StGB 1975 war natür­lich ein großes Reformvorhaben, mit dem wird man das neue nicht vergleichen


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