Es geht einerseits darum, dass wir mit dem Verhetzungstatbestand genau jene Phänomene erfassen, wo sozusagen verbale Attacken, Hetzparolen, Hasstiraden konkret in Tätlichkeiten umschlagen, das ist der Punkt. Genau die Schnittstelle zwischen verbaler und tätlicher Gewalt wollen wir mit dem Verhetzungstatbestand bekämpfen. Daher müssen wir die Tathandlung, und daran wird gerade getüftelt, etwas enger fassen, damit nicht jede verbale Attacke an irgendeinem Wirtshaustisch dann plötzlich kriminalisiert wird, sondern es muss schon zielgerichtet sein gegen solche Aufrufe zur Gewalt, die wirklich schon die Nähe zur Gewalttätigkeit aufweisen und dann konkret auch dazu führen, das ist klar. Das wäre dann eine entsprechende qualifizierte Strafbarkeit, die dann fällig wäre.
Andererseits müssen wir aber auch den Kreis der Geschützten, der Opfer doch vorsichtig ausweiten, um insgesamt eben genau das zu erreichen, was uns seit diesem Vorfall vorschwebt: dass wir damit eine wirklich treffsichere und zielgenaue legistische Waffe durch einen neu formulierten Tatbestand haben, der wirklich auch dort eingesetzt werden kann, wo man ihn braucht, und dass nicht irgendwelche Lücken letztlich zutage treten, wie eben bei diesem Vorfall, den ich gerade geschildert habe. Das ist der Zweck.
Das ist – das möchte ich jetzt schon sagen – kein spezielles Gesetz im Rahmen der Bekämpfung des Dschihadismus. Dafür wird der neue Tatbestand auch eingesetzt werden können, das ist ganz klar, aber es geht darüber hinaus. Und da es hier auch um die allgemeine Frage, wie bekämpfe ich die verbale Gewalt, die in tätliche Gewalt umschlägt, geht, wird das nach unserer Vorstellung Teil des Gesamtpakets Strafgesetzbuch 2015 sein, wofür es, denke ich, jedenfalls Anfang des kommenden Jahres einen fertigen Entwurf unsererseits geben wird. Es gibt auch andere Schwerpunkte, die enthalten sein werden, nicht zufällig auch erstmals ein Tatbestand des Cybermobbing.
Man darf ja nicht vergessen, dass heute die Möglichkeit, etwas öffentlichkeitswirksam zu tun, ganz anders ist als noch vor einigen Jahren. Das muss man alles mitbedenken und daher auch die jeweiligen Straftatbestände entsprechend modernisieren. Daher werden wir diesen neuen Verhetzungstatbestand als Teil des Gesamtpakets StGB 2015 vorstellen, wenn alles fertig ist.
Wir haben schon einmal im Justizausschuss über die Vorschläge der Expertengruppe diskutiert, die, wie gesagt, nicht unsere Vorschläge sind, sondern deren Vorschläge, für die ich auch sehr dankbar bin. Wir werden im nächsten Justizausschuss wieder darüber diskutieren, denn gerade bei diesen Novellierungen ist mir ganz wichtig, dass man hier wirklich alle einbindet und einen größtmöglichen Konsens findet. Das hat nicht nur mit der Tradition im Justizausschuss zu tun, obwohl die eine sehr gute und sehr sinnvolle ist, sondern Strafgesetze sollten auf einem möglichst breiten Konsens beruhen, und daher werden wir das noch in jeder Richtung ausdiskutieren.
Das ist der Bereich, in dem dann auch der neu gestaltete Verhetzungstatbestand zum Tragen kommen soll. Wie gesagt: engere, treffsicherere Tathandlung, aber dafür auch eine zumindest leicht angehobene Strafdrohung dort, wo es aufgrund solcher Vorgehensweisen tatsächlich zu Gewalttätigkeiten kommt, das ist das Ziel.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Frau Kollegin, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Ich denke mir, so eine Gesetzeswerdung hat ja auch Auswirkungen gesellschaftlicher Natur. Welche erwarten Sie da auf die österreichische Gesellschaft insgesamt?
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