BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 60

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nahmen und Ausbaupläne schon im Frühjahr erfolgt und wird jetzt natürlich laufend mit dem Finanzministerium akkordiert und auch aktualisiert, keine Frage.

Also wie gesagt, ich kann selbst über das, was an Rücklagen vielleicht noch vorhanden wäre, nicht einfach so ohne Weiteres verfügen, das ist aber auch ganz gut so. Ich muss ganz offen sagen, so wie ich das vorhin schon gesagt habe: Wenn man wirklich gute sachliche Argumente hat, dann habe ich bisher immer im Finanzminister jeman­den gefunden, der dafür auch zugänglich ist und der sogar da oder dort eine ganz gute Idee entwickelt, wie man vielleicht das eine oder andere noch effizienter gestalten könnte, und das ist gut so. Wir sind ja froh darüber, wenn wir hier auch einen ent­sprechenden Input bekommen, wie man etwas noch effizienter und kostengünstiger machen könnte.

Da Sie die Rücklagen ansprechen: Das Justizressort hat keine besonders großen Liegenschaften mehr. Der Jugendgerichtshof ist ja schon längst verkauft, auch das Gebäude des Bezirksgerichts Innere Stadt in der Riemergasse ist ja schon längst verkauft worden, lange vor meiner Zeit. Wir haben also – nicht dass man jetzt einen falschen Eindruck erweckt oder stehen lässt – keine besonderen Rücklagen, das könnte ich nicht sagen. Ich bin letztlich in diesem Bereich auf die Unterstützung und die Hilfe des Finanzressorts angewiesen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, 1848/M-BR/2014. Ich bitte die Anfragestellerin, Bundesrätin Fetik, die Anfrage zu verlesen.

 


Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Zuerst möchte ich mich einmal dafür bedanken, dass Sie sich so ausführlich mit unseren Fragen beschäftigen, und möchte gleich meine stellen.

1848/M-BR/2014

„Sie haben medial die Vorbereitung einer Novelle zum Verhetzungstatbestand ange­kündigt, um Hassprediger effektiver bekämpfen zu können. – Wie soll dieser Gesetzes­entwurf konkret aussehen?“

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, ich weiß, mir wurde das auch schon signalisiert, ich soll mich kürzer fassen. Aber was soll ich tun? Sie wissen, ältere Herren neigen zur Geschwätzigkeit. (Heiterkeit des Bundes­rates Stadler.) Sie müssen mir dann sagen, wenn es soweit ist.

Was den Verhetzungstatbestand betrifft, ist es einfach so, dass ich der Überzeugung gewesen bin, dass man dort etwas nachschärfen muss. Dieser Überzeugung war ich aber nicht erst, seit die Dschihadismus-Debatte letztlich auf ihrem Höhepunkt war, sondern Auslöser war etwas anderes, nämlich dieser Platzsturm in Bischofshofen, diese tätliche Attacke auf Fußballspieler aus Israel. Das war eigentlich der Anlass.

Warum? – Weil uns da bewusst geworden ist, dass wir mit dem Verhetzungstatbestand gar nicht wirklich vorgehen können, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass tat­sächlich mehr als 150 Personen dort anwesend waren, das sieht aber nicht so aus. Und da wurde uns auch bewusst, dass wir beim Verhetzungstatbestand mit der Wahrnehmbarkeit durch zumindest 150 Personen eine Hürde für die Strafbarkeit haben, die heute eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist, denn worum geht es denn?

 


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