BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 97

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Wir wissen alle, dass bei der Umstellung auf ein neues und so umfassendes System, mit 500 bis 600 Zugriffen pro Minute, auch Schwierigkeiten entstehen können. Mehr als 1 400 Standesämter, Bezirkshauptmannschaften und auch Polizeidienststellen muss­ten ja vorbereitet werden. Deshalb wird die Frau Bundesministerin mit dem heutigen Beschluss ermächtigt, im Notfall auf die alten Register in Papierform zuzu­greifen. Bis zum Sommer 2015 sollte das neue Programm problemlos arbeiten, davon bin ich auch überzeugt.

Zugriff auf diese Daten erhalten also die Standesämter, die Bezirkshauptmannschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Polizeidienststellen. Ich hoffe, dass in Zukunft, wie beim ZMR und anderen Einrichtungen, auch die Gemeinden und vielleicht auch das AMS Zugriff auf diese Daten erhalten werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser neuen zentralen Datenbank in Per­sonenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten setzt sich die Modernisierung der österreichischen Verwaltung fort. Ziel der Einführung dieser Instrumente ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen leichteren Zugang zu den oft benötigten Unterlagen zu ermöglichen. Ich hoffe, dass dies in Zukunft auch zeitunabhängig, also auch von zu Hause aus, erledigt werden kann.

Bei der Einführung der e-Card wurde noch viel über Datenschutz und deren Miss­brauch diskutiert. Inzwischen wissen wir, dass das System sehr gut funktioniert und durch spezielle Maßnahmen äußerst sicher und vor unbefugten Zugriffen geschützt ist. Durch das Zweischlüsselsystem, eines beim Arzt beziehungsweise bei der Apotheke und das andere beim Klienten, wird dieser sichere Zugang ermöglicht.

Ähnlich gut bewährt hat sich, wie Kollege Mayer bereits erwähnt hat, die Einführung des Zentralen Melderegisters, ZMR. Früher musste man sich bei einer Gemeinde anmelden und bei der anderen Gemeinde abmelden. Durch das damals eingeführte System war es dann auch möglich, dass man in einer Gemeinde beide Vorgänge vornehmen konnte.

Das Zentrale Gebäuderegister ermöglicht eine bessere Kontrolle der Anzahl der Bewoh­ner und gibt Hinweise auf mögliche genehmigte oder ungenehmigte Erweite­rungen in den Häusern.

Bürgerinnen und Bürgern können durch die Einführung des Zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregisters viele Behördenwege erspart bleiben. Die Frage eines sicheren Umganges mit den vorhandenen Daten war auch zentrales Thema bei der Einführung des ZMR. Mir ist aufgefallen, dass in vielen Büros der Umgang mit der Sicherheit von Computern nicht immer der beste war. Benutzername und Benutzer­code sind meistens im gesamten Büro bekannt. Der Zugang für eine Abfrage im ZMR ist jedoch mit einer eigenen Karte abgesichert. Da jede Abfrage auch registriert wird, wird die Zugangskarte äußerst gewissenhaft verwahrt.

Wir haben bereits mehrfach angesprochen, dass diese Verwaltungsvereinfachung am 1. November begonnen hat. Ich freue mich ganz besonders, dass durch einen gemein­samen Antrag aller Parteien in Zukunft die Möglichkeit besteht, die sogenannten Ster­nenkinder, also alle fehlgeborenen Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht, in das Personenstandsregister einzutragen. Dies ist in Deutschland seit einem Jahr möglich.

Unsere Fraktion stimmt diesem Antrag sehr gerne zu. Ich wünsche einen möglichst problemlosen Start, sodass der heutige Beschluss nur eine formelle Wirkung hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.23


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


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