BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 112

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.19.11

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der Frei­heitlichen Partei stimmen diesmal auch dem Doppelbesteuerungsabkommen zu, weil sich in der ökonomischen Weltentwicklung einiges geändert hat, vor allem geht es um Artikel 26 dieses OECD-Musterabkommens. Im Fall der Amtshilfe, wenn ich zitieren darf, hat das Kreditinstitut die Verpflichtung, Auskunft zu leisten. – Das ist gut so.

Und Finanzminister Schäuble aus Deutschland hat gesagt – ich darf zitieren –: Das Bankgeheimnis hat eigentlich ausgedient. – Das ist im Grundsatz richtig. Warum?

Wir brauchen nur daran zu denken, wie die zwei namhaften Banken in der Schweiz, UBS und Credit Suisse, von den Amerikanern praktisch vorgeführt worden sind, um Namen zu nennen, andernfalls sie mit hohen Pönalezahlungen konfrontiert und vom amerikanischen Finanzmarkt ausgeschlossen würden. Sie haben dem also Folge leisten müssen und sich mit Milliardenbeträgen verglichen. Solche Milliardenbeträge können sich österreichische Kreditinstitute mit ihrer schlechten Ertragskraft natürlich nicht leisten. Daher nützt das beste Gesetz nichts, wenn dann erst die Namen genannt werden müssen. Daher ist dieses Gesetz gut.

Aber es war dieses Bankgeheimnis für Österreich – und da muss man ein bisschen in die Historie zurückblicken – schon ein Standortvorteil, um Investoren ins Land zu bringen. Daher muss man sich in Österreich die Frage stellen – und darum geht es eigentlich – um die Qualität des österreichischen Standortes: Wie schaffe ich es, Investoren in dieses unser Land zu bekommen? Es geht darum, die komparativen Kostenvorteile – wie sie so schön in der Volkswirtschaftstheorie heißen – zu schaffen, zu kreieren und Investment anzulocken. Das zeigt sich dann natürlich in einem Wachstum.

Wenn ich jetzt Montenegro hernehme, so muss ich sagen: Es ist schon ein inter­essantes Land, es liegt am Meer, es ist sehr schön, zwar klein, aber es hat seine Vorteile. Wie schaut denn dort die Steuerleistung aus? Die Körperschaftsteuer ist 9 Prozent, die Einkommensteuer ist 9 Prozent, Steuerbefreiungen für Unternehmen sind für zehn Jahre möglich. Da ist es kein Wunder, dass österreichische Unternehmer, wie schon von meinem Vorredner, auch vom Kollegen Temmel erwähnt, in dieses Land kommen. Warum kommen sie? – Weil es dort attraktive Investmentmöglichkeiten, attraktive Rahmenbedingungen für unternehmerische Leistungen gibt, die wir in Österreich so nicht haben. Eine GmbH-Gründung zum Beispiel kostet in Montenegro 1 € und dauert drei Tage, und eine Aktiengesellschaft gründet man mit 10 €.

Wie schaut es in Österreich aus? – In Österreich muss ich eine Mindestkörper­schaft­steuer von 1 750 € leisten und einen Sozialversicherungsbeitrag von 2 270 € – bei null Einkommen. Also so fange ich einmal an, mit einem negativen Saldo von 5 000 bis 6 000 €; da sind aber die Gründungsformalitäten noch gar nicht enthalten. Ich brauche also locker 10 000 € in der Tasche, um in Österreich überhaupt einmal beginnen zu können. Darum geht es! Und da darf man sich nicht wundern, dass unser Wirtschaftswachstum hinterherhinkt.

Montenegro ist auch durch die geopolitische Lage in den letzten Wochen interessant geworden. Viele Firmen sind in das Land gekommen, daneben auch nach Serbien, um ihre Exporte nach Russland weiter leisten zu können. Auch das darf man nicht vergessen. Das hat auch sicherlich dazu beigetragen, dass österreichische Firmen nach Montenegro und vor allem nach Serbien gegangen sind oder dort Betriebsstätten gegründet haben.

 


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