BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 111

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Montenegro. Gemäß den Daten der Wirtschaftskammer Österreich sind derzeit mehr als 30 österreichische Unternehmen in Montenegro vor allem in den Bereichen Bau, Versicherungen und Banken tätig.

Österreichische Firmen haben letztes Jahr auch den Auftrag erhalten, den Aufbau eines nationalen Behördenfunks voranzutreiben und im Internetbereich ein ent­sprechendes Netz aufzubauen.

Erfreulich ist auch, dass durch den Abschluss dieses Doppelbesteuerungsabkommens mit Mehreinnahmen unseres Staates von zirka 270 000 € pro Jahr zu rechnen ist.

Daher danke ich allen, die zum Abschluss dieses Vertragswerkes beigetragen haben. Wir werden aus den erwähnten Gründen selbstverständlich diesem Abkommen zustim­men. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Lampel. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.16.27

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Wir debattieren heute das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Montenegro. Österreich hat inzwischen mit den wichtigsten Staaten Verträge abge­schlos­sen, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen mit Monte­negro wäre damit das 41. von 92 Doppelbesteuerungsabkommen, das hinsichtlich des Informationsaustausches dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.

Das Abkommen soll auch verhindern, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die grenzüberschreitende Aktivitäten setzen, sowohl in Österreich als auch im Ausland – also doppelt – besteuert werden, und trägt damit wesentlich zur Steuergerechtigkeit bei.

Da der Staatenbund Montenegro und Serbien im Jahr 2006 aufgelöst wurde, schließt Montenegro jetzt eigene Verträge mit anderen Staaten in diesem Bereich ab. Mit der Schweiz hat es 2007 das Abkommen geschlossen, mit Deutschland 2011. Da derzeit keine Regelung zwischen Österreich und Montenegro zur Beseitigung der inter­nationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bestehen, wurde daher das heutige Abkommen debattiert beziehungsweise ausverhandelt.

Zahlen betreffend Montenegro sind schon genannt worden, ich möchte nur noch Fol­gendes hinzufügen: Die unter dieses Abkommen fallenden Steuern sind in Österreich die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer, die Abgabe land- und forst­wirtschaftlicher Betriebe und die Bodenwertabgabe. Auf montenegrinischer Seite sind das die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer.

Für die Wirtschaft ist dieses Abkommen sehr wichtig. Die Wirtschaftsdaten sind von meinem Vorredner bereits genannt worden. Zum weiteren Ausbau der Wirtschafts­beziehungen und auch zur Herstellung dieses Informationsaustausches zwischen den beiden Staaten ist der Abschluss eines derartigen Abkommens, des Doppelbesteue­rungsabkommens mit Montenegro, besonders wichtig. Daher wird meine Partei diesem Abkommen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.18

 


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