BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 110

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zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen (227 d.B. und 311 d.B. sowie 9252/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


15.12.20

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2014 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf aus diesem Grund sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Ich darf zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter sehr herzlich bei uns begrüßen, der den beim Ecofin befindlichen Bundesminister Dr. Schelling vertritt. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.13.54

Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt mit fast allen Staaten, mit denen Österreich wirtschaftlich verbunden ist, ein Doppelbesteuerungs­abkom­men, wie wir es zwischen der Regierung Montenegros und der Republik Öster­reich heute beschließen werden.

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen es darum geht, Einkommen und Einkünfte nicht doppelt zu besteuern – das ist wichtig für die Sicherheit der Firmen, die in diesen Staaten investieren. Und damit werden auch Transparenz, Datenaustausch und Amtshilfe bei wirtschaftlichen Problemen gewähr­leistet.

Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Muster­abkommens, daneben finden auf Wunsch Montenegros einige Bestimmungen des Musterabkommens der Vereinten Nationen Eingang in das Abkommen.

Montenegro ist eine Republik an der südöstlichen Adriaküste in Südosteuropa. Nach­dem es fast 90 Jahre zu Jugoslawien gehörte – es war davor auch einmal Teil des Osmanischen Reiches –, wurde es am 3. Juni 2006 wieder unabhängig. Für den EU-Beitrittskandidaten ist dieses Abkommen auch als Unterstützung für die europäische Integration Montenegros zu sehen.

Mit zirka 630 000 Einwohnern und einer Fläche von 13 800 Quadratkilometern ist Montenegro einer der kleineren Staaten Europas. Der Export floriert und ist im letzten Jahr um 10 Prozent gestiegen, wobei der Import gleich geblieben ist. Österreich gehört mit einem Gesamtvolumen von zirka 300 Millionen € zu den drei größten Investoren in


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