BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 115

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hungen zwischen Österreich und Montenegro angesehen werden und entspricht daher auch den standortpolitischen Intentionen Österreichs.

Lassen Sie mich vielleicht abschließend noch ganz kurz eine Bemerkung zu meinem Vorredner machen, denn so ganz kann ich seiner negativen Beurteilung nicht zustim­men. Denn: Es gibt tatsächlich Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, die sehr stark wachsen, und da kann ich auch aus meinem ureigenen Zuständigkeitsbereich als Umweltminister sprechen. Nämlich: Es gibt Bereiche wie zum Beispiel die Umwelt­wirtschaft, die Green Economy, die Green Jobs schafft und zweistellige Zuwachsraten hat. Wenn ich mir etwa den Umweltumsatz mit 36 Milliarden € anschaue, so bin ich zuversichtlich, dass wir bis Ende dieser Legislaturperiode tatsächlich die 40-Milliarden-€-Grenze überschreiten werden und auch bei den Green Jobs, von denen es derzeit 170 000 gibt, die 200 000er-Grenze überschreiten werden können.

Das zeigt: Gerade Investitionen in den Umweltschutz sind Investitionen in eine nach­haltige Wirtschaft, in nachhaltiges Wirtschaftswachstum. – Vielen Dank für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

15.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.31.44

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Werte Kollegen und Kolleginnen! Auch wir werden dem Doppelbesteuerungs­abkom­men mit Montenegro zustimmen. Ich finde es auch positiv und wichtig, dass österreichische Firmen sich in diesem Raum engagieren und dort auch arbeiten. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen entspricht weitgehend demjenigen, welches im Mai 2010 mit Serbien abgeschlossen wurde. Aber es gibt doch einige Differenzen, die erwähnenswert sind. Es fehlt im Gegensatz zum anderen hier ein Abschnitt zu Vermö­gensteuern. Die Prozentsätze, unter denen Dividendengewinne auch im anderen Staat besteuert werden dürfen, wurden gesenkt. Es fehlt ein Artikel zu selbständiger Arbeit. Es fehlt ein Artikel zu Hochschullehrern und Forschern. Es gibt einen neuen Artikel, der in einer Generalklausel die Begünstigungen durch das Abkommen für den Fall aufhebt, dass der Hauptzweck für die Person die Erlangung von Steuervorteilen ist.

Die Unterschiede, auch in den Fällen, wo nur konkrete Formulierungen nachgeschärft wurden, zeigen eines sehr deutlich: Doppelbesteuerungsabkommen müssten eigent­lich ständig angepasst werden, was aufgrund der Anzahl und der Konstruktion als Staatsverträge aber undurchführbar ist. Die Fülle von unterschiedlichen Regelungen führt dann dazu, dass die Verwaltung überteuert, ineffizient, schwierig wird. Das führt zu Mehrkosten in der Wirtschaft und auch zu einem Mehraufwand für Gerichte, weil der durch den Wildwuchs entstandene Freiraum nicht selten ausjudiziert wird, was eben auch an den nachgeschärften Formulierungen erkennbar ist. Ungewollt entstehen dann ständig neue Lücken.

Ein Beispiel dazu: Bei den taxativ aufgezählten Urheberrechten im Artikel 12 Dividen­den fehlt im serbischen Doppelbesteuerungsabkommen der Computer, was beim vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen nachgebessert wurde mit „oder anderer Mittel der Wiedergabe oder Übertragung oder Computersoftware“.

Was daraus folgt, ist, dass es dringend notwendig erscheint, einen Weg zu finden, die über 100 Doppelbesteuerungsabkommen durch multinationale Vereinbarungen auf EU-Ebene zu ersetzen und so auch zu konsolidieren. Also wir glauben, dass es in diese Richtung gehen muss, auch eben unter dem Titel Bürokratie­abbau/Er­leichte­rungen für die Wirtschaft, um hier die Zusammenarbeit mit diesen Ländern sicherzu-


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