Das hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich geändert. Österreichische Filme finden mittlerweile auch international Beachtung, und das ist ganz wesentlich, weil wir ja ein kleiner Markt sind. Wir sind nicht so groß wie der US-amerikanische Markt, dessen Produzenten es sich leisten können, Filme zu produzieren, bei denen die Massen die Kassen füllen.
Das ist also sehr erfreulich. Eines gebe ich allerdings schon mit: Die Rechnungshofkritik sollte man schon ernst nehmen. Die hat sich vor allem daran gestoßen, dass es so viele unterschiedliche Förderstellen gibt, und zwar nicht so sehr an der Tatsache, dass es diese unterschiedlichen Stellen gibt, sondern daran, dass sie sehr wenig miteinander kooperieren. Ich denke, das sollte man ernst nehmen. Da ist auch noch einiges zu tun, und ich hoffe, dass das geschehen wird.
Letzten Endes ist dieses Gesetz jedoch ein EU-Anpassungsgesetz in die richtige Richtung, und wir werden dem daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
17.21
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
17.21
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Gleich vorab, damit die Überraschung nicht zu groß wird: Es werden ohnehin alle zustimmen, es schaut so aus. Das ist auch gut so. Zum einen ist es, wie schon gesagt worden ist, eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, und deswegen muss es ja auch umgesetzt werden.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei allen Filmschaffenden, und zwar nicht nur den österreichischen, sondern allen internationalen Filmschaffenden, die in Österreich oder mit Österreich Filme machen, so grandiose Projekte machen, bedanken, weil sie zur kulturellen Vielfalt hier in diesem Land auf ganz tolle Art und Weise beitragen und beigetragen haben.
Allerdings möchte ich schon noch ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz loswerden. Zum Beispiel steht in diesem Gesetz, dass der österreichische Film seinen Beitrag zur Entfaltung der europäischen Kultur – wortwörtlich –„unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Identität“ leisten soll.
Wir sind 61 Bundesräte und Bundesrätinnen, und wenn wir 61 uns fragen würden, was die österreichische Identität ist, würden wir wahrscheinlich 61 unterschiedliche Antworten bekommen. Jetzt steht in diesem Gesetz die österreichische Identität, von der allerdings in keinster Weise irgendwo definiert ist, was die eigentlich sein soll. Österreich ist ja doch recht vielfältig, nicht? Conchita Wurst ist genauso Österreich wie Andreas Gabalier, und das ist auch gut so. Was ist jedoch die österreichische Identität? Darüber könnten wir trefflich streiten, aber nunmehr steht das so in einem Gesetz. Das ist nicht ganz so ohne.
Ich habe mit dieser Formulierung „österreichische Identität“ schon irgendwo ein Problem, denn was ist zum Beispiel, wenn ein österreichischer Regisseur einen Film über – ich weiß nicht – costa-ricanische Identität machen will? Es wäre trotzdem ein österreichischer Film, aber es ginge nicht primär um österreichische Identität, sondern um eine internationale Frage. In der Debatte, und das hat mich auch leicht irritiert, klang das manchmal ein bisschen so, als ob es nur den österreichischen Film gäbe und Österreich sozusagen ein hermetisch abgeriegelter Markt wäre mit einer Mauer drumherum, der österreichische Film also etwas rein Österreichisches und nichts
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