BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 158

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Natürlich ist es auch eine Umstellung, und ich verstehe es ja, dass die Regionen um diese Infrastruktur kämpfen; denn man sieht, dass kleine Bezirksgerichte auf der anderen Seite einen großen Tourismus verursachen, von Anwälten und so weiter, die eben vor Ort nicht vorhanden sind und dann alle zureisen müssen. Das geht auf eine Zeit zurück, als man noch mit der Kutsche gefahren ist oder vielleicht sogar zu Fuß zum Bezirksgericht gehen musste.

Also wir finden es richtig, dass es hiemit zu einer Reparatur dieser Verfassungs­bestim­mung kommt. Für sachliche Argumente werden Sie bei uns Grünen immer offene Ohren finden – was hoffentlich auch umgekehrt der Fall ist –, wenn eben auch fair und offen mit uns verhandelt worden ist. Das hätte man hier sicher im Vorfeld tun sollen. Aber ich glaube, jetzt ist es an der Zeit, das zu reparieren.

Wir werden dem unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

18.17


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


18.18.04

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Ich mache es ganz kurz. Frau Bundesrätin Reiter, dass nicht gesprochen worden wäre, das ist natürlich nicht zutreffend. Es hat, wie wir wissen, andere Gründe dafür gegeben, dass die Grünen einige Monate Zeit gebraucht haben, dem zuzustimmen.

Ich wollte aber eigentlich zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Herbert etwas sagen. Ich glaube, es ist für die Politik ganz wichtig, glaubwürdig zu bleiben. Ich kann mich an Budgetdiskussionen et cetera erinnern, bei denen ihr Parteiobmann im National­rat immer von der Verwaltungsreform redet. Wenn es dann aber um die Verwaltungsreform oder um einzelne Maßnahmen der Verwaltungsreform geht, gibt es eine Partei, die regelmäßig nicht zustimmt. Ob das der Beitrag zur Glaubwürdigkeit ist, soll jeder einzeln beurteilen.

Und der zweite Punkt ist: Ich finde, dass Ihre Kritik am von der FPÖ damals benannten früheren Justizminister Dr. Böhmdorfer gerade in diesem Punkt wirklich unzutreffend ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Reiter.)

18.19


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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