BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 159

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Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

18.21.0015. Punkt

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungs­gerichts­hofes für das Jahr 2013 (III-529-BR/2014 d.B. sowie 9255/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


18.21.16

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2013.

Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, die Tätigkeitsberichte des Verwal­tungs­gerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile ihm dieses.

 


18.22.04

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine Ehre, heute einige grundsätzliche Worte zu diesen beiden Tätigkeitsberichten unserer Höchst­gerichte im öffentlichen Bereich formulieren zu können.

Kurz gesagt: Die Tätigkeitsberichte vom VwGH und VfGH sind äußerst eindrucksvoll gelungen. Es zeigen die Statistiken die positive Weiterentwicklung dieser Gerichte auf. So konnte die Verfahrensdauer wieder verkürzt werden, und Rückstände konnten gleichzeitig abgebaut werden.

Meine Damen und Herren! Für mich als Sozialdemokraten ist es in unserem Rechts­staat prioritär, dass die Rechtsuchenden rasch zu ihrem Recht kommen. Jahrelange Verfahren schwächen den Rechtsstaat, schwächen die Rechtssicherheit und schwächen das Vertrauen in das Recht allgemein. Der Rechtsunterworfene hat nichts von abstrak­tem Recht, wenn ihm Entscheidungen auch in letzter Instanz nicht in der gebotenen Raschheit garantiert werden.

Dies gilt insbesondere für Menschen, die einer Verfolgung ausgesetzt sind und die warten müssen – früher teilweise jahrelang –, um Bescheid zu bekommen, ob ihnen in Österreich Asyl gewährt wird oder nicht. Gerade im Bereich der Asylrechtsange­legen­heiten ist die Verkürzung der Verfahrensdauer von der ersten bis zur letzten Instanz beeindruckend gelungen, und dies bei höchster Qualität der Entscheidungen.

 


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