BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 160

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Meine Damen und Herren! Genauso ist die Verfahrensdauer auch wichtig für Ent­scheidungen im Wirtschaftsbereich bei Investitionen am Standort Österreich. Da geht es Investoren vor allem darum, rasch die notwendigen Genehmigungen zu bekommen, wenn sie sich entscheiden, ob sie ihre Investitionen in Österreich tätigen oder in das benachbarte Ausland ausweichen.

Gerade in Zeiten, in denen Arbeitsplätze mehr und mehr gebraucht sind, ist es auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von hoher Wichtigkeit, dass diese Entschei­dungen rasch durch die Gerichte getroffen werden. Ich kann also sagen, dass ein funktionierender Rechtsstaat für alle Menschen in Österreich von Bedeutung ist, vom Unternehmer bis zum Arbeiter. Daher kann ich das Kompliment nur noch einmal wiederholen und mich bei den geschätzten Vizepräsidentinnen Frau Dr. Brigitte Bierlein und Frau Dr. Anna Sporrer – ich bitte, das auszurichten – persönlich für ihren Einsatz bedanken. Ich ersuche, diesen Dank an ihre Kolleginnen und Kollegen, aber natürlich auch an das nichtrichterliche Personal weiterzugeben.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Beratungen in dem zuständigen Ausschuss für Verfassung und Föderalismus vorbildlich waren und eine Reihe von schwierigen Fragen der Bundesrätinnen und Bundesräte mit hoher Souve­ränität von beiden Vizepräsidentinnen umfassend beantwortet wurde.

Geschätzte Damen und Herren! Für die Weiterentwicklung des österreichischen Rechts­staates sind das Jahr 2014 und das Jahr 2015 maßgebliche Zeitpunkte. Einerseits hat der Verfassungsgesetzgeber und damit auch der Bundesrat mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit neu, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, den Stan­dard des Rechtsstaates deutlich erhöht. Seit Beginn dieses Jahres sind alle Rechts­angelegenheiten in zweiter Instanz grundsätzlich von unabhängigen Richterin­nen und Richtern zu entscheiden.

Andererseits wurden Landesverwaltungsgerichte in den neun Bundesländern geschaf­fen, wodurch erstmals in unserer Republik echte Gerichte in Länderkompetenz fallen. Noch heuer wird sich der Bundesrat mit der einfachgesetzlichen Umsetzung der Geset­zesbeschwerde zu befassen haben. Wie Sie alle wissen, haben wir schon im Jahr 2013 die verfassungsgesetzlichen Grundlagen hiefür beschlossen.

Das Inkrafttreten dieses Reformpakets ist mit 1. Jänner 2015 in Aussicht genommen. Die Gesetzesbeschwerde bringt für alle Parteien von Straf- und Zivilverfahren wie­derum einen erhöhten Rechtsschutz. Gleichzeitig mit der Einbringung eines Rechts­mittels können sich die Parteien auch an den Verfassungsgerichtshof wenden, um die Verfassungsmäßigkeit jener Norm zu überprüfen, die Grundlage für das Urteil ist, wenn sie dieses für verfassungswidrig erachten. Damit wird allerdings der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof wachsen, ich bin mir aber sicher, dass diese neue Aufgabe von den Richterinnen und Richtern souverän gelöst werden wird. Es geht dabei wieder um rasche Entscheidungen, damit die zugrundeliegenden Gerichtsverfahren nicht unnötig verzögert werden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass das Zusammenspiel zwischen den Höchstgerichten und dem Verfassungsgesetzgeber in Österreich beispielhaft funktioniert. Nochmals ein Kompliment an die Höchstgerichte für ihre kompetente Arbeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

18.28


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile ihm dieses.

 


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