18.28
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich auch ganz herzlich für die Berichte und für die geleistete Arbeit beider Gerichtshöfe auch im Sinne unseres Rechtsstaates bedanken. Leider sind die zwei Vizepräsidentinnen, die uns im Ausschuss wirklich sehr kompetent Rede und Antwort gestanden sind, heute nicht hier. Trotzdem auf diesem Weg herzlichen Dank!
Es wurden im Ausschuss sehr viele interessante Themen intensiv diskutiert. Eines der interessantesten Dinge aus föderalistischer beziehungsweise aus Ländersicht – das hat Kollege Todt schon angesprochen – ist sicher die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform. Ich möchte nur noch ergänzend sagen: Das ist wirklich ein epochaler Schritt in der österreichischen Staatsorganisation insgesamt – eine Reform, die es in dieser Größenordnung seit den zwanziger Jahren in der Verwaltungsorganisation von Bund und Ländern nicht mehr gegeben hat! So wurden beispielsweise im Rahmen dieser Reform über 100 Sonderbehörden abgeschafft. Die damals oft gescholtene Bundesregierung hat damit wirklich eine epochale Reform zuwege gebracht.
Jetzt kann dieses Projekt der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch langsam evaluiert werden, und es zeigt sich, dass der Übergang eigentlich gut funktioniert hat, insbesondere – das muss man gerade in dieser Kammer betonen – aufseiten der Landesverwaltungsgerichte. Beim Bundesverwaltungsgericht hat es am Anfang noch größere Probleme bei der Umstellung gegeben. Aber natürlich ist dort der Aufwand ein wesentlich größerer, das ist keine Frage.
Interessant in diesem Bericht des VwGH ist aus Ländersicht die Bemerkung, dass Dienstzuteilungen von Dienststellen der Bundesländer eigentlich kaum erfolgt sind. Das ist aus meiner Sicht extrem bedauerlich, denn es haben Juristen – und ich kenne auch aus meinem Bekanntenkreis einige – früher sehr wohl von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Zeit im Verwaltungs- oder im Verfassungsgerichtshof zu arbeiten, und das ist, glaube ich, für beiden Seiten, und zwar sowohl für diejenigen, die die Möglichkeit dazu haben, als auch für die Gerichtshöfe, aber natürlich dann in weiterer Folge auch für die Landesverwaltungen, doch sehr fruchtbar.
Das ist sehr schade. Das Problem ist halt auch, dass früher die Kosten vom Bund übernommen worden sind, mittlerweile nicht mehr vom Bund getragen werden, und dadurch die Länder und die Landesverwaltungen größere Schwierigkeiten haben, das zu ermöglichen, insbesondere deshalb, weil die Landesverwaltungen im legistischen Bereich relativ schlank aufgestellt sind und jede Person, jede Entsendung in der Verwaltung natürlich auch schmerzhafte Lücken hinterlässt. Da gibt es sicher von Länderseite großen Aufholbedarf. Ich habe mir erlaubt, das in meinem Heimatbundesland beim Landesamtsdirektor zu deponieren und vorzuschlagen, ob da nicht in Zukunft mehr getan werden kann.
Beim Verfassungsgerichtshof fallen auch einige interessante Entscheidungen zu Landesmaterien, die ich in der Länderkammer erwähnen möchte, auf, etwa zum steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz, aber auch zur Bundesratswahl in Niederösterreich, und zwar ein sehr interessantes Erkenntnis, zumindest für die Niederösterreicher unter uns.
Die Einführung der Gesetzesbeschwerde wurde vom Kollegen Todt schon hinreichend erwähnt.
Auch von unserer Fraktion ein Dank für die geleistete Arbeit an die Damen und Herren vom Verfassungs- und vom Verwaltungsgerichtshof. Es ist eine beeindruckende Arbeit, die hier in diesen beiden Berichten zum Ausdruck kommt. Irgendwann werden vielleicht auch die unterschiedlichen Ansichten beziehungsweise unterschiedlichen Zu-
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