BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 162

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gänge in diesen beiden Berichten, was den Arbeitsanfall, insbesondere aufgrund der Sukzessivbeschwerde, betrifft, geklärt werden. Es ist, wenn man diese zwei Berichte vergleicht, eigentlich ganz interessant zu lesen, wie diese unterschiedlichen Zugänge begründet werden. Irgendwann wird vielleicht diese unterschiedliche Ansicht auch einmal geklärt werden.

Wir werden auf jeden Fall mit Interesse verfolgen, wie sich die Anfallszahlen beider Gerichtshöfe mittel- und langfristig in diesem Zusammenhang entwickeln werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.32


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Brückl. Ich erteile ihm dieses.

 


18.32.49

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsident! Hohes Prä­sidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich den Worten meiner Vorredner anschließen: Beide Berichte sind hervorragend ausgear­beitet, sind übersichtlich, sind informativ, und man hat hier auch die Möglichkeit genutzt, dass man sich auch in einer durchaus positiven Form präsentieren kann. Aber man hat auch die Möglichkeit genutzt, auf Dinge aufmerksam zu machen, Prob­lematiken aufzuzeigen, die es wert sind, dass man darüber spricht.

Bezüglich des Berichts des Verwaltungsgerichtshofes darf ich sagen: Erfolgreich wurde dort gearbeitet, weil man – no na! – einen Aktenrückstand abgearbeitet hat mit etwa 2 700 Akten, gleichzeitig aber auch den Großteil des Neuanfalls hat erledigen können. Und dazu kommt noch: Die Verfahrensdauer wurde von 16 auf acht Monate halbiert.

Was den Verfassungsgerichtshof betrifft: Auch da gilt, dass der Bericht ein ausge­zeichneter ist, dass man erfährt, wie hervorragend tatsächlich in diesem Gerichtshof gearbeitet wird. Aber ich darf auch hier etwas herausgreifen, nämlich Worte des Herrn Präsidenten Holzinger, der gemeint hat, dass die finanzielle Ausstattung in Zukunft in dieser Form vermutlich nicht ausreichen werde und eine ordentliche Rechtsprechung einfach auch gesicherte Mittel in der Zukunft bräuchte.

Jetzt ist es so, dass es ab dem kommenden Jahr, wie mein Vorredner, Kollege Todt es schon erwähnt hat, die Möglichkeit der Gesetzesbeschwerde geben wird, und das erfordert mehr Aufwand. Dieser Mehraufwand wird allerdings nicht, so wie vom Finanzministerium eingefordert, durch Einsparungen im Personal- oder im Sachauf­wand zu bewältigen sein. Das heißt, da muss man sich durchaus auch in der Zukunft Gedanken darüber machen, wie das finanzierbar sein wird beziehungsweise wie man es finanzieren will, und zwar auch deshalb, weil jetzt noch hinzukommt, dass die Zahl der Asylbeschwerden entgegen den Annahmen nicht rückläufig ist und auch in Zukunft vermutlich nicht sinken wird.

Was die Verfahrensdauer beim Verfassungsgerichtshof betrifft: Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt – ohne Hinzurechnung der Asylanträge – 7,5 Monate. Das ist – und das darf man lobend hervorheben – ein Spitzenwert.

Beide Berichte legen dar, dass wirklich effizient und hervorragend gearbeitet wird. Das ist auch spürbar und ist klar erkennbar an der Zahl der Verfahren, wo eine deutliche Reduzierung feststellbar ist.

Eines möchte ich ebenfalls noch hervorheben, und zwar die Zuteilungen, die mein Vorredner Magnus Brunner bereits erwähnt hat. Das ist eine Sache, die die Länder betrifft. In der Vergangenheit war es so, dass zumindest einige Bundesländer diese Zuteilungen in Anspruch genommen haben, nämlich dass die Landesregierungen ihre Mitarbeiter im jeweiligen Verfassungsdienst auch zu Ausbildungszwecken zugeteilt


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