BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 163

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haben. Das wäre auch für die Zukunft, denke ich, durchaus erstrebenswert und lobenswert. Das müsste man in den Ländern wieder anregen. Ich gebe dir völlig recht, Magnus, das müsste wieder forciert werden.

Abschließend darf ich noch einmal den Dank meiner gesamten Fraktion für die Berichte, aber vor allem auch für die hervorragende Arbeit, die in diesen beiden Gerichtshöfen geleistet wird, aussprechen. Gute Arbeit im Verfassungsgerichtshof und gute Arbeit im Verwaltungsgerichtshof sorgen für Rechtssicherheit, und Rechts­sicher­heit ist ganz bestimmt auch ein ganz entscheidender Faktor für die Wirtschaft und damit für den Standort Österreich. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.36


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile es ihr.

 


18.36.43

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Diesem Lob, das meine Vorredner ausgesprochen haben, ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Die beiden Berichte sind sehr ein­drucksvoll, sehr klar. Sie sind dadurch, dass so viele Einzelfälle darin aufgelistet werden, auch sehr aussagekräftige Nachschlagewerke.

Eindrucksvoll war auch die Präsentation der Berichte im Ausschuss. Wir hatten auch die Möglichkeit, das dort entsprechend zu debattieren. Es kam dort das ganze Engagement, das in diesen beiden Gerichtshöfen besteht, klar zum Ausdruck. Die Situation, die wir dort vorfinden, ist, denke ich, sehr erfreulich und auch sehr beruhi­gend.

Erfreulich ist auch, dass die Menge der Aktenrückstände so stark zurückgeht. In ein bis zwei Jahren könnte das alles aufgearbeitet sein, wenn es so weiterläuft.

Es freut mich auch, dass die Reform der Verwaltungsgerichsbarkeit derartig begrüßt wird, aber es braucht natürlich da noch einen längeren Beobachtungszeitraum, um den Erfolg auch wirklich abschätzen zu können, der ja ganz wesentlich von den neuen Verwaltungsgerichten abhängt.

Für die Gesetzgeber, die die Normen beschließen, einigermaßen erschütternd fand ich, dass, wie aus dem Bericht hervorgeht, der Verfassungsgerichtshof 27 von 52 geprüften Gesetzesnormen zumindest teilweise aufgehoben hat, denn das sind immerhin mehr als 50 Prozent!

Ab 2015 wird es, wie auch schon erwähnt wurde, neu die sogenannte Gesetzes­beschwerde geben. Das sieht der Verfassungsgerichtshof als äußerst wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes in Österreich an und sichert zu, dass er der Behandlung von Parteienanträgen besonderes Augenmerk schenken wird, um jede unangemessene Verzögerung betroffener Gerichtsverfahren zu vermeiden. – Möge das gelingen!

Überraschend ist, denke ich, für alle Beteiligten, dass der erwartete Rückgang bei den Bescheidbeschwerden in Asylrechtssachen am Verfassungsgerichtshof nicht eingetre­ten ist, dass das nach wie vor noch immer ein großes Paket darstellt.

Erfreulich ist, dass offensichtlich großes Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals am Verwaltungsgerichtshof, insbesondere im Asyl­bereich, gelegt wird und dass es da auch zu einer intensiven Zusammenarbeit mit dem UNHCR kommt. Wir finden es gut, dass hier in die Ausbildung entsprechend investiert wird und das in diesem Maße stattfindet.

 


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