BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 164

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Noch etwas ist erfreulich: Im Verwaltungsgerichtshof gibt es inzwischen einen Frauenförderplan, und zwar seit 8. Juli 2014.

Man ist sich dort des Aufholbedarfs in Bezug auf Richterinnen bewusst, aber opti­mistisch, dass auch hier, was die Neubesetzungen betrifft, etwas weitergeht und sich das verbessert.

Der Verfassungsgerichtshof erfüllt das Frauenförderungsgebot in § 40 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in allen Bereichen des Personalstandes, ja übererfüllt es sogar. Dort sind 65 von 95 Vollbeschäftigten und sechs von 13 Führungskräften Frauen. Auch das ist sehr erfreulich. Das zeigt sich vielleicht auch in dem Engagement, das dort herrscht, für die Arbeit und den Einsatz.

Erfreulich ist auch, dass sich der Verfassungsgerichtshof offensichtlich sehr kooperativ und intensiv mit der bald bestehenden Zuständigkeit bei Streitigkeiten im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsausschuss beschäftigt, dass es hiezu auch nächste Woche wieder einen Bericht geben wird und dass man sich mit dieser Materie derzeit schon massiv auseinandersetzt und nicht passiv darauf wartet, was da auf den Gerichtshof zukommt.

Also wir danken für diesen sehr informativen Bericht und für die sehr engagierte Arbeit, die an beiden Gerichtshöfen geleistet wird. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bun­desräten von SPÖ und ÖVP.)

18.41


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Bevor wir zu Punkt 16 gelangen, möchte ich hier im Bundesrat Herrn Bundesminister Hundstorfer recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

18.42.0816. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (608/A und 285 d.B. sowie 9248/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um den Bericht.

 


18.42.25

Berichterstatter Rene Pfister: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Der gegenständliche Bericht liegt euch in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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