BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.

 


18.43.05

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die lang diskutierte Reduktion der Arbeitszeit für in Spitälern beschäftigte Ärztinnen und Ärzte wird nun umgesetzt. Das ab nächstem Jahr geltende Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sehe ich als deut­liche Qualitätssteigerung im Gesundheitssystem.

Die derzeitige Situation mit den überlangen Diensten ist nicht tragbar, weder für die Patientinnen und Patienten noch für das ärztliche Personal. Durch die Verkürzung der Arbeitszeit wird es naturgemäß auch zu einer Qualitätsverbesserung der medizini­schen Versorgung kommen, denn ich denke, dass ein Mediziner nach 72 Stunden Arbeit sicher nicht mehr jenes Einfühlungsvermögen für die Patienten hat wie nach 20, 30 Arbeitsstunden. In Österreich arbeiten zurzeit Spitalsärzte bis zu 72 Stunden und mehr in der Woche. Durchgehende Dienste dauern oft 32 und an den Wochenenden sogar bis zu 49 Stunden – durchgehend!

Auch die Ärztekammer spricht von einem lebbaren Entwurf und meint, die Übergangs­fristen würden der Realität entsprechen. Ein sofortiges Inkrafttreten der neuen Rege­lung wäre unrealistisch.

Durch das neue Gesetz wird auch die Arbeit in den Krankenhäusern attraktiver. Viele Ärzte gehen jetzt ins Ausland, wo sie weniger Stunden leisten müssen. Nur eines steht auch fest: dass die Grundgehälter zu niedrig sind. Es kann nicht sein, dass Jungärzte nach dieser Ausbildung je nach Bundesland ein Einstiegsgehalt von 2 800 € brutto haben. Das ist natürlich das Argument derjenigen, die mit diesem Gesetz nicht zufrie­den sind, weil es zu Gehaltseinbußen kommen wird.

Wir sind nun gefordert, dass wir bis zum Auslaufen der Übergangszeit 2021 den Mehrbedarf abdecken und Ärzte ausbilden. Wäre das nicht der Fall, hätten wir ein Problem, aber allein in der Steiermark rechnet man mit bis zu 400 zusätzlichen Ärzte­stellen, was aus gewerkschaftlicher Sicht auch recht positiv zu bewerten ist.

Mit der geplanten Änderung wird der Beruf, die Berufung, Arzt, Ärztin zu werden, sicher attraktiver, und somit können ich und meine Fraktion dieses Gesetz nur begrüßen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

18.45


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.

 


18.45.36

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entsprechen wir in Österreich sowohl einer Forderung der Europäischen Union als auch einer langjährigen Forderung von Ärzten und auch Patienten.

Dieses Bundesgesetz wird zu Recht von allen Seiten ausdrücklich begrüßt. Es kann nicht sein, dass wir von unseren Ärzten höchste Professionalität verlangen – schließ­lich geht es um Menschenleben – und gleichzeitig unmenschliche Arbeitszeiten verlangen. Das kann nicht sein, und deswegen war es höchste Zeit, das zu korrigieren. Wir in Niederösterreich waren da wieder einmal Vorreiter. Wir haben bereits 2012


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite