BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 157

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Bevölkerung gewinnen sollen, dann stimme ich Ihnen völlig zu; nur werden wir nicht mehr Vertrauen gewinnen, wenn wir nicht gemeinsam Fehler, die zweifellos passiert sind und die auch einbekannt werden, gemeinsam reparieren. Sie entziehen sich aber dieser Aufgabe, für den Bürger entsprechende bessere Strukturen bereitzustellen und diese Dinge zu reparieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Sie sagen: Okay, das ist passiert, wir reparieren das, das ist ein Gesetz, das nicht mehr dem Zeitgeist entspricht, wo es andere Strukturen gibt, wo es andere Technologien gibt, wir müssen unsere staatliche Struktur anpassen. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Wenn ich Ihre Meinung auf andere Bereiche übertrage, dann müssten wir alle Straßen­meistereien, die wir vor 50 Jahren noch alle 20 Kilometer gehabt haben, weil es lauter Staubstraßen gegeben hat, auch erhalten (Zwischenruf des Bundesrates Herbert), weil damit natürlich die Nähe gegeben ist, die Leute dort den Straßenmeister haben und sich, wenn die Straße schlecht ist, dort beschweren können und so weiter. In der Zwischenzeit, Herr Kollege, das wird auch Ihnen nicht entgangen sein, haben wir in den meisten Fällen, zu 99,9 Prozent, Asphaltstraßen, und wir brauchen mit dem sauer verdienten Geld der Steuerzahler nicht mehr alle 20 Kilometer Straßenmeistereien aufrechtzuerhalten.

Also ich glaube, dass dieses Gesetz Sinn hat, dass dieses Gesetz Mehrwert bringt für die Bevölkerung, ohne dass jemand benachteiligt wird. Deshalb werden wir mit voller Überzeugung dieser Reform zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Reiter.)

18.14


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


18.15.00

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Werte Kollegen und Kolleginnen! Na ja, ein bisschen unangenehm ist die Sache schon, um nicht blamabel zu sagen, weil man da offensichtlich jahrzehntelang über eine Verfassungsbestimmung hinweggegangen ist, die eigentlich ganz klar und eindeutig ist, dass eben Gerichtssprengel die Grenzen politischer Sprengel nicht schneiden dürften.

Entgegen dieser eindeutigen Bestimmung wurde die neue Verordnung der Gerichts­spren­gel erlassen. Es hätte auch gut gehen können, aber, wie schon erwähnt, das hat ein bisschen etwas von einem „Schlaucherl“. Man hat sich jetzt also die Ohrfeigen beim Verfassungsgerichtshof abgeholt und die Verordnung wurde in Oberösterreich aufgehoben.

Aber den Bürgern ist es, glaube ich, schwer zu erklären, dass diese Strukturreform sozusagen an dieser Verfassungsbestimmung scheitern sollte. Die Bürger interes­sieren sich vielmehr dafür, wie es mit der Qualität des Bezirksgerichtes, mit der Erreich­barkeit und so weiter ausschaut. Deshalb muss sich für uns primär die Frage stellen, was für die Bürger und Bürgerinnen gut ist; und das ist eigentlich abgekoppelt von der Frage, ob sich da Bezirksgrenzen schneiden oder nicht.

Übrigens, ganz begreife ich den Widerstand nicht. Es war Herr Minister Böhmdorfer, der erstmals mit dem Thema Schließung der Bezirksgerichte durch die Lande gefahren ist. Ich kann mich noch daran erinnern, als er im Salzburger Landtag diese Frage aufs Tapet gebracht hat – in dem Bestreben, dadurch eben auch eine bessere Qualität zu erreichen.

 


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