BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 156

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Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Kneifel zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


18.08.23

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Von der Postkutsche und der Historie dieses Überleitungsgesetzes hat meine Vorrednerin schon gesprochen, von der Erreichbarkeit, wie es damals war und wie es heute ist.

Die Logistik hat sich geändert. Der Stand der Technik hat sich geändert. E-Govern­ment ist eingezogen, und die Erreichbarkeit ist verbessert worden. Ich glaube es ist wichtig, dass der Staat immer wieder seine Strukturen überprüft und überlegt, ob er sich an den technologischen Fortschritt angepasst hat. Der technologische Fortschritt eilt meistens voraus, und wir hinken meistens hinten nach und sind dann gefordert, die entsprechenden Korrekturen und Verbesserungen anzubringen.

Ich habe mir dieses Gesetz angesehen. Dieses Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 hat sehr lange Bestand gehabt. 94 Jahre sind es, fast auf den Tag genau. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir hier etwas ändern.

Ich möchte aber auch auf meinen Vorredner von der Freiheitlichen Partei eingehen, der gefragt hat: Wo liegt der Mehrwert? Ich glaube, wir sollen das hier auch ausdis­kutieren, da doch auch Länderinteressen, zumindest was die Bürgerinnen und Bürger betrifft, sehr stark betroffen sind. Wo liegt der Mehrwert, Herr Kollege? – Der Mehrwert liegt nicht nur in Einsparungspotenzialen, der Mehrwert liegt mindestens auch in einer Qualitätsverbesserung der Rechtsprechung.

Herr Bundesrat Brückl ist gerade nicht im Saal, aber er wird als Mitarbeiter eines Bezirksgerichts bestätigen können – und wird Ihnen das aus fraktioneller Nähe mit einer höheren Glaubwürdigkeit bestätigen können –, dass, wenn ein Richter in einem Jahr 100 Fälle zu entscheiden hat, die Qualität wahrscheinlich besser wird, als wenn er bei der Rechtsprechung nur über zwei oder drei Fälle zu entscheiden hat.

Ich glaube, dass damit auch ein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet wird, dass damit auch die Rechtsprechung effizienter, besser geworden ist oder besser wird. Auch das soll der Mehrwert sein, neben der selbstverständlich zugestandenen Einsparung. Selbst­verständlich sind wir gefordert, mit dem sauer verdienten Geld der Steuerzahler sparsam umzugehen. Und wenn man mit einer kleineren Struktur genauso das Auskommen findet, dann muss man eben die Strukturen verkleinern, ohne dass der Bürger oder die Bürgerin irgendwelchen Schaden davonträgt.

Meiner Auffassung nach ist es – auch das sei hier genannt, weil ich es auch im Aus­schuss schon gesagt habe – kein Ruhmesblatt für die Legisten des Justizministeriums, dass sie über diese Verfassungsbestimmung gestolpert sind, das sage ich ganz offen, weil man gerade von diesen Leuten eigentlich die Garantie haben müsste, dass sie sich an die Verfassungsbestimmungen halten.

Daher ist die Frage erlaubt – von einer Kammer oder von denen, die auf die Verfas­sung angelobt sind –, wie das passiert ist. Ich glaube, dass das ein Kalkül war, denn sie haben es sicher gewusst; aber wo kein Kläger, da kein Richter. So gab es be­reits 1972 eine Reform in Kärnten, bei der es auch schon diese Überschneidungen gab, nur hat es damals niemand angefochten; und wo kein Kläger, da kein Richter. Daher, glaube ich, sollten wir schauen, ob da nicht ein Fehler im System ist. Man muss natürlich auch menschlich damit umgehen und sagen: Irren ist menschlich, das kann passieren.

Jetzt bin ich bei der Rolle der Freiheitlichen Partei bei dieser Reparatur des Gesetzes: Wenn Sie oder ein Vorredner von Ihnen sagt, dass wir mehr Vertrauen bei der


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