BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 35

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


10.40.09

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Frage, der Sport ist zu einem Milliar­den­geschäft geworden, der Sport ist ein Massenereignis, das Millionen, wenn nicht sogar Milliarden Menschen weltweit interessiert. Das hat natürlich etwas zur Folge, nämlich dass der Druck auf den einzelnen Sportler und die einzelne Sportlerin, die dann in einer Wettkampfarena vor tausenden Menschen Bestleistungen bringen möch­ten, sehr hoch ist, weil auch die Medienberichterstattung entsprechend ist: Wenn man einen vierten Platz erreicht, dann ist das bekanntermaßen ein Misserfolg.

Diese Situation und dieser Druck haben über all die Jahre dazu geführt, dass wir auch im Sport die Schattenseiten dieses Erfolgs erleben. Eine davon ist beispielsweise die Korruption, das ist ja auch jetzt ganz stark Thema im Konflikt zwischen FIFA und UEFA, und auf der anderen Seite sind es die illegalen medizinischen Mittel, die Sportler und Sportlerinnen in Anspruch nehmen, um dem Druck sozusagen gerecht zu werden, um die Spitzenleistungen erbringen zu können.

Umso mehr freue ich mich, dass wir alle hier einstimmig diesem Gesetz zustimmen. Wir müssen es auch tun, weil es ja 2015 international in Kraft tritt. Also wir sind jetzt ohnehin schon etwas spät dran, aber es geht sich schön aus. Gut so. Wir freuen uns, dass es in Österreich auch zu einem starken Anti-Doping-Grundsatz kommt.

Nichtsdestotrotz, wir haben das im Ausschuss auch schon diskutiert, und ich möchte nicht, dass Sie das als Kritik verstehen, sondern als Anregung für die Zukunft: Wir haben noch immer das Problem, dass Sportler und Sportlerinnen verpflichtet sind zu wissen, welche medizinischen Mittel verboten sind, was aber für Ärzte und Ärztinnen nicht zutrifft. So kann es natürlich dazu kommen, dass ein Sportler, eine Sportlerin zu einem Arzt geht wegen einer ganz anderen Beschwerde – man ist zum Beispiel irgend­wo auf Urlaub –, und diesem sagt, ich unterliege dem Anti-Doping-Übereinkommen und darf gewisse Substanzen nicht nehmen, und der Arzt kann das zur Kenntnis nehmen und trotzdem irgendetwas verschreiben, was auf der Dopingliste steht, weil er nicht im Internet nachschaut. Die Ärzte und Ärztinnen sind auch gar nicht verpflichtet dazu, das zu tun.

Deswegen, bitte als Anregung zu verstehen, würde ich es sehr gut finden, wenn dies­bezüglich das Sportministerium, Herr Minister, und das Gesundheitsministerium eng zusammenarbeiten würden, auch mit den Sportärzten und -ärztinnen, die sich natürlich damit beschäftigen sollten, aber nicht dazu verpflichtet sind. Daher auch unsere Anregung, dass es sehr gut wäre, wenn Ärzte und Ärztinnen hier ein Zertifikat erlangen könnten, damit ein Sportler, eine Sportlerin die Sicherheit hat, wenn er oder sie zu einem Arzt oder zu einer Ärztin geht, dass diese Person sich auch wirklich genau auskennt, welche medizinischen Mittel erlaubt sind und welche nicht.

Wir hatten ja zum Beispiel einmal das Problem, dass ein Tennisspieler – in dem Fall zum Glück nicht sehr lange – gesperrt war, weil er aufgrund eines anderen Weh­wehchens zum Arzt gegangen ist und dieser ihm etwas verschrieben hat, was auf der Dopingliste gestanden ist. Zahlen dafür musste natürlich dann der Spieler. Deswegen glaube ich, dass es ganz gut wäre, wenn wir diesen sehr guten Ansatz, den wir heute beschließen und den wir gerne mitbeschließen, weiterentwickeln, damit für alle auch die Sicherheit gewährt bleibt, und auch international stärker Druck machen, dass Doping nicht akzeptiert wird.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen gestern die Dokumentation vom WDR über Doping in Russland im Leichtathletikverband gesehen hat. Das ist heute auch ganz stark in den


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