BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 38

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.53.54 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeits­kräfte­überlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeit­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) (319 d.B. und 334 d.B. sowie 9260/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird (335 d.B. sowie 9261/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (336 d.B. sowie 9258/BR d.B. und 9262/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Bitte um die Berichterstattung.

 


10.54.39

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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