anderes! Es scheint also sehr wohl der Fall zu sein, dass es Fälle von Unterentlohnung gibt, und da stehen natürlich diese Zuwandererkinder, die nicht lesen, schreiben und rechnen können, an allererster Stelle unter denjenigen, die gefährdet sind, davon betroffen zu sein, dass es solche Unternehmer gibt. Bei allem Verständnis dafür, dass eine Wirtschaftskammerpräsidentin ihre Klientel verteidigt, aber es gibt immer schwarze Schafe, und gar nicht so wenige, wie wir hier festgestellt haben. (Bundesrätin Zwazl: Monika, wovon reden wir denn jetzt?) Das muss man eben auch zur Kenntnis nehmen, und daran muss man auch arbeiten. (Bundesrätin Zwazl: Ja, eh!)
So gute Ansätze dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz hat, unserer Meinung nach ist es zu wenig, zu wenig drastisch in dem Sinne, dass Strafen auch wirklich spürbar werden würden. Aus diesem Grund werden wir unsere Zustimmung nicht geben – und nicht deswegen, weil wir für Lohn- und Sozialdumping wären. (Beifall bei der FPÖ.)
11.09
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.
11.09
Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister Klug in Vertretung des Herrn Sozialministers! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vorweg bei den Fraktionen, die dieser Änderung zustimmen werden, recht herzlich bedanken.
Der Bereich Unterentlohnung ist ja leider kein Bagatellbereich, das kann man nicht kleinreden, und dieses Gesetz soll unlauterem Wettbewerb sowie Sozialbetrug einen Riegel vorschieben. Künftig wird nicht nur der Grundlohn kontrolliert werden können, sondern auch sämtliche Entgeltbestandteile wie Zulagen, Sonderzahlungen oder Zuschläge. Und ich sehe keinen Grund, dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Es geht hier nicht um etwaige Fehler, die im Lohnbüro tagtäglich passieren, sondern um ein bewusstes Vorenthalten des Lohnes. Betrügerische Unternehmer, die sich auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereichern, müssen und sollen gestoppt werden, da es auch wettbewerbsverzerrend ist und zum Nachteil jener Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer ordentlich und laut Kollektivvertrag bezahlen.
Des Weiteren ist das nicht nur ein Betrug an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch am Staat, was die Steuerabgabe betrifft, da die Unternehmen ja zweimal kassieren, einmal an der geleisteten Arbeit von Arbeitnehmern und einmal dadurch, dass sie nicht bezahlen.
Die Zahlen in Österreich sprechen für sich. Die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer bestätigen, dass in Österreich rund 300 Millionen Überstunden im Jahr geleistet werden, 70 Millionen davon überhaupt nicht bezahlt werden und x-Tausende Überstunden falsch, also nicht dem Kollektivvertrag entsprechend, abgerechnet werden.
Künftig ist damit jede Unterschreitung des Entgelts nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag strafbar. Ein weiterer Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt vor allem dort, wo es keine Belegschaftsvertretung, keinen Betriebsrat gibt, wo Bestandteile des Lohns nicht oder nur teilweise ausbezahlt werden, weil die Arbeitnehmer zum Teil ihre Ansprüche auf Zulagen schlicht und einfach nicht kennen, weil sie den Kollektivvertrag gerade nicht bei der Hand haben, oder wie auch immer. Die Arbeitnehmer werden nun auch automatisch über wegen ihrer Unterentlohnung verhängte Strafbescheide informiert.
Allein heuer hat es Strafanzeigen von Sozialbetrug in der Höhe von 3,65 Millionen € gegeben. Natürlich darf man jetzt nicht alle Unternehmer unter Generalverdacht stellen. Dieses Gesetz ist sicher im Sinne aller, die ihre Arbeitnehmer nicht nur als
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