BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 43

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Mittel zum Zweck sehen, sondern als jene, die ihre Betriebe mit Wissen, Fleiß und Erfahrung aufrechterhalten, und das nicht nur in guten wirtschaftlichen Zeiten.

Österreich ist das einzige europäische Land, in dem jetzt Unterentlohnung verwal­tungsstrafrechtlich verfolgt wird. Das ist gut so und soll eine Vorbildwirkung für andere Länder haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mayer. – Bitte.

 


11.12.18

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr „Sozialminister“ Klug! – Er kommt ja aus der Arbeitnehmerbewegung, und seine Hauptthemen als Fraktionsobmann im Bundesrat waren hauptsächlich derartige Themen, Arbeitsrecht insbesondere. Man könnte hier schon eine gemein­same Ebene aufbauen.

Zu den vorliegenden Themen darf ich Folgendes ausführen, Frau Kollegin Mühlwerth: Kollege Hans-Jörg Jenewein hat im Sozialausschuss wortwörtlich gesagt: „situations­elastisch“. – Es ist an und für sich ein gutes Gesetz. Es fehlen ein paar Nuancen dafür, dass es dann auch ein ausgezeichnetes Gesetz wird, ein paar Nuancen. (Bundesrat Jenewein: Pferdefüße, habe ich gesagt!) Aber wenn man sagt, dass es auf halbem Weg stehen geblieben ist, ist das natürlich eine glatte Übertreibung. Es fehlen vielleicht ein paar Prozent, aber daran wird gearbeitet, wie wir im Ausschuss gehört haben, Herr Kollege Jenewein. Wie wir gehört haben, ist bereits wieder eine entsprechende Novelle angedacht, auf dem Weg und vorbereitet, die dann diesen Punkt auch sanieren möchte. Außerdem haben wir auch gehört, dass die Prüfungsbereiche nicht nur mit der Finanzpolizei, sondern auch mit der BUAK entsprechend funktionieren. Frau Kollegin Zwazl wird dann noch darauf zu sprechen kommen, weil natürlich auch die Wirt­schaftsbereiche und die Unternehmer etwas in die Bredouille gebracht wurden. Das kann man dann in einer weiteren Sequenz aufklären. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Ja, das werden wir noch hören.

Insgesamt kann man einfach sagen: Es ist eine gute Geschichte, Sozial- und Lohn­dumping zu bekämpfen. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, dass viel mehr mitein­bezogen ist, also nicht nur der kollektivvertragliche Grundlohn, sondern auch sämtliche Zulagen sind jetzt mit dabei. Auch wenn man sagen möchte, dass es hier natürlich Probleme gibt: Wir sind nicht unbedingt dafür, dass man gleich Baustellen schließen soll, sondern man soll das Gesetz entsprechend gut anwenden. Es gibt hier nun weit größere Möglichkeiten der Bestrafung, also zwischen 1 000 € und 10 000 €. Ich denke, wenn jemand nach Wiederholung zu 10 000 € Strafe verdonnert wird, dann muss er lange Arbeitskräfte beschäftigen, bis sich das schlussendlich rentiert.

Ich denke, es ist schon eine gute Maßnahme, dass wir da entsprechend beraten statt strafen wollen. Das passt gut und stimmig, glaube ich, hier hinein.

Auch bei den Arbeitsaufzeichnungen sieht das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungs­gesetz wesentliche administrative Änderungen vor: Bei fixen Arbeitszeiten ist nicht immer wieder dasselbe Formular miteinzubringen – hier gibt es also auch sinnvolle Neuerungen. Dass die ganzen Arbeitsaufzeichnungen dann auch übermittelt werden können, ist auch in diesem Gesetz beinhaltet. Auch Entbürokratisierung oder Büro­kratie­abbau ist ein wesentlicher Punkt. Da kann man auch sagen, dass der Arbeits­schutzausschuss mit mehr als 100 Beschäftigten nicht zwei Mal im Jahr tagen muss, sondern es reicht wirklich, wenn man sich ein Mal trifft. Oder: Sicherheitstechniker und


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