BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 60

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12.19.006. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (318 d.B. und 327 d.B. sowie 9265/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak.

Ich darf recht herzlich Herrn Minister Hundstorfer bei uns im Bundesrat begrüßen und mich gleichzeitig bei Herrn Minister Klug bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Bitte, Herr Berichterstatter Novak.

 


12.19.08

Berichterstatter Günther Novak: Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Be­schluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, der Inhalt ist bekannt; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.

 


12.20.04

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und Gäste hier und zu Hause vor dem Livestream! Wir freuen uns sehr, dass die EU-Richtlinie jetzt endlich voll­ständig umgesetzt wird. Trotzdem werden wir jetzt dagegen stimmen, weil die Um­setzung mit einer zehnjährigen Verspätung kommt und weil wir Grünen bereits 2010 eine Anfrage gestellt haben und damals schon genau die Mängel, die jetzt in der EU-Klage beanstandet werden, nachgefragt haben.

Unter anderem fragten wir auch nach, ob Österreich nicht befürchtet, ein Vertrags­verletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung zu bekommen. Und genau zu diesem Vertragsverletzungsverfahren ist es letztendlich nun auch gekommen.

Am meisten beanstandet wurde von uns und von der EU, was uns am meisten gestört hat, nämlich diese Verschiebung von Verantwortlichkeiten für viele Kontrollaufgaben und Maßnahmen zur Eisenbahnsicherung weg vom BMVIT und weg von den unter­geordneten Behörden hin zu den Eisenbahnunternehmen selbst. Dies war klar EU-rechtswidrig und ist jetzt in der Klage genauso bemängelt worden.

Das hat sich negativ ausgewirkt auf die Sicherheit der Fahrgäste, auf die Bediensteten der Eisenbahnunternehmen und auch im möglichen Unfallfall, zum Beispiel bei Gefahrengütern, auf die Umwelt.

Diese Zuständigkeitsverschiebung würde übertragen auf den Hausbau bedeuten, dass ein Häuselbauer einfach nur bestätigen müsste, dass er die Sicherheitsbestimmungen


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